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101. 1.5.2 Unterrichtsauftrag und Vergütung   1.5.2 Unterrichtsauftrag und Vergütung (im Rahmen der Unterrichtsaushilfe) Rechtsvorschriften: §§ 18 und 19 ZALR und Verordnung über eine Unterrichtsvergütung (Unterrichtsvergütungsverordnung -…  
102. 1.5.4 Sonstige Aufgaben der Einsatzschule   1.5.4.2 Berücksichtigung von Studienreferendaren in der jährlichen Datenerhebung zur UnterrichtsversorgungStudienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt an der Einsatzschule sind bei der…  
103. 1.5.5 Wechsel der Einsatzschule   1.5 Einsatzschule1.5.5 Wechsel der EinsatzschuleDie Ausbildung während des zweiten Ausbildungsabschnitts findet grundsätzlich an ein und derselben Einsatzschule statt.Änderungen der Zuweisung…  
104. 2.2.1 Ausbildungspläne allgemein   2.2 Ausbildungspläne und -inhalte2.2.1 Ausbildungspläne allgemeinDie allgemeine Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an Realschulen in Bayern dient dem Zweck, die Studienreferendare…  
105. 2.2.2 Ausbildungspläne fachspezifisch   2.2.2 Ausbildungspläne fachspezifisch2.2.2.1 Allgemeine BestimmungenDie fachspezifische Ausbildung an den Studienseminaren für das Lehramt an Realschulen in Bayern dient dem Zweck, die Kenntnisse…  
106. 2.2.3 Sitzungen und Niederschriften   2.2.3 Sitzungen und Niederschriften2.2.3.1 Allgemeine SitzungenFür die allgemeinen Sitzungen gilt die in § 17 Abs. 1 Nr. 7 ZALR festgelegte Obergrenze von insgesamt sechs Wochenstunden. Wegen der…  
107. 2.2.4 Stundenverteilung   2.2 Ausbildungspläne und -inhalte2.2.4 Stundenverteilung Für die Stundenverteilung im ersten Ausbildungsjahr gilt in der Regel folgendes Muster: WSAllgemeine Fachsitzung Pädagogik…  
108. 2.2.6 Sicherheitserziehung und Unfallverhütung   2.2.6 Sicherheitserziehung und Unfallverhütung2.2.6.1 Notwendigkeit Zur Vermeidung von Schülerunfällen ist die Vermittlung sicherheitspädagogi­scher Kenntnisse, Maßnahmen und Verhaltensregeln im…  
109. 2.3.1 Erster Ausbildungsabschnitt   2.3.1 Erster Ausbildungsabschnitt Während des ersten Ausbildungsabschnitts werden die Studienreferendare an den Seminarschulen besonders intensiv betreut und schrittweise in die Unterrichtspraxis…  
110. 2.4 Ausbildungsstand   2.4 AusbildungsstandDie Ausbildung der Studienreferendare an den Studienseminaren kann nur dann voll wirksam werden und fruchtbar sein, wenn jede/r Seminarteilnehmer/in sich des von ihm/ihr…  
111. 2.5 Zusatzausbildung   2.5 Zusatzausbildung Rechtsvorschrift: § 17 Abs. 1 Nr. 9 ZALR  
112. 2.6 Erweiterungsfach   2.6 Erweiterungsfach Einschlägige Rechtsvorschriften: § 1 Abs. 3 Satz 2 ZALR, Art. 16 und 23 BayLBG, § 39 Abs. 2 LPO I n. F. (§ 43 Abs. 2 LPO I a. F.) und §§ 28 bis 36 LPO II  
113. Druckversion   ASR - Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt an Realschulen  
114. 2.6.2 Nichtaufnahme in das Zeugnis   2.6 Erweiterungsfach2.6.2 Nichtaufnahme in das Zeugnis Das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach enthält keinen Hinweis darauf, ob die Prüfung als nachträgliche…  
115. 2.6.3 Teilnahme an Veranstaltungen   2.6 Erweiterungsfach2.6.3 Teilnahme an Veranstaltungen Studienreferendare haben nach bestandener Erster Staatsprüfung im Erweiterungsfach das Recht (aber nicht die Pflicht), an den auf das…  
116. 2.6.4 Zahl der Erweiterungsfächer   2.6 Erweiterungsfach2.6.4 Zahl der ErweiterungsfächerDie Zweite Staatsprüfung kann nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden (vgl. ASR 2.6.1).Die Teilnahme an den auf das Erweiterungsfach…  
117. 2.6.5 Teilnahmeverzicht   2.6 Erweiterungsfach2.6.5 Teilnahmeverzicht Der/die Studienreferendar/in kann jederzeit vor der Festsetzung des ersten Prüfungstermins den Verzicht auf die weitere Teilnahme an den Veranstaltungen…  
118. 2.6.6 Teilnahme an der 2. Staatsprüfung   2.6 Erweiterungsfach2.6.6 Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung Wenn der/die Studienreferendar/in die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach rechtzeitig mit Erfolg abgelegt hat, kann er/sie an…  
119. 2.6.7 Widerruf der Teilnahme   2.6 Erweiterungsfach2.6.7 Widerruf der Teilnahme Solange der erste Prüfungsteil der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach (Lehrprobe oder mündliche Prüfung) noch nicht terminlich festgelegt…  
120. 2.6.8 Zeugnis und Bescheinigung   2.6 Erweiterungsfach2.6.8 Zeugnis und BescheinigungNach bestandener Zweiter Staatsprüfung im Erweiterungsfach erhält der/die Prüfungsteilnehmer/in ein Zeugnis gemäß § 34 LPO II sowie eine…  
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