Bestimmungen zur Ausbildung von Lehrkräften

Das Studium für ein Lehramt an Realschulen wird durch Gesetze, Verordnungen und Anweisungen geregelt. In diesem Bereich finden Sie alle relevanten Bestimmungen für die Lehrerausbildung an Realschulen.

Für die Lehrerausbildung sind mehrere Gesetze und Verordnungen von Belang: LPO 1 und LPO 2, BayLBG sowie die ZALR.

Seminaranweisungen regeln die Ausbildung an der Seminarschule und der Einsatzschule basierend auf den Gesetzen und Verordnungen.

Die Liste der zugelassenen Fächerverbindungen ist ein Auszug aus der LPO 1 und dient der Orientierung, welche Fächerkombinationen für ein Lehramt an Realschulen zugelassen sind.

Der Ausbildungsplan soll eine gemeinsam zu tragende Vorstellung vom Lehramt an der Realschule sichern und in der Erziehungsarbeit, in der Konzeption von Unterricht und in den Bemühungen um eine kontinuierliche Schulentwicklung Einheitlichkeit dort gewährleisten, wo sie erforderlich ist.



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