Der Probeunterricht

Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die die Aufnahmebedingungen an die Realschule noch nicht erfüllen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen dem Probeunterricht unterziehen.

Auch für Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe an einer nur staatlich genehmigten Schule ist eine Teilnahme an diesem Probeunterricht möglich.   Der schriftliche Teil des Probeunterrichts ist für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einheitlich konzipiert.

Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Termine vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus geändert.

 

 

Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule

Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule (vgl. § 2 RSO) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist; mindestens den Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule nachweisen kann, das 12. Lebensjahr am 30. September noch nicht vollendet hat. Hinweis: Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Häufige Fragen:

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Probeunterricht
Aufgaben des Probeunterrichts vergangener Jahre

Um sich ein Bild des schriftlichen Bereichs des Probeunterrichts machen zu können,

haben Sie die Möglichkeit Aufgaben aus den vergangenen Jahren einzusehen.

Hier gelangen Sie zu den Aufgaben der vergangenen Jahre!

Wann ist ein Übertritt ohne Probeunterricht möglich?

Der Probeunterricht muss nicht besucht werden, wenn die Schülerin oder der Schüler

  • im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens die Durchschnittsnote 2,66 oder

  • im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht.

Wann findet der Probeunterricht statt?

Den aktuellen Termin für den Probeunterricht finden Sie hier in dem Terminkalender.

 

 

Hinweis: Kann ein Schüler aus einem unverschuldeten Grund an der Prüfung nicht teilnehmen, so sollte die Schulleitung unverzüglich informiert werden. Anfang September ist ein Nachholtermin angesetzt.

Wie lange dauert der Probeunterricht und was wird geprüft?

Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage.

Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen.

Wann hat mein Kind erfolgreich am Probeunterricht teilgenommen? (Schüler der 4. Klasse)

Ihr Kind besucht momentan die 4. Klasse einer Grundschule.

Der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis ist 3,00 oder schlechter.

  • Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

  • Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach § 2 Abs. 4 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung.

Hinweis:

Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich.

Wie werden die Eltern über das Ergebnis informiert?

Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.

Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.

 

 

Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die die Aufnahmebedingungen an die Realschule noch nicht erfüllen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen dem Probeunterricht unterziehen. Für Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe an einer nur staatlich genehmigten Schule ist eine Teilnahme auch an einem Probeunterricht in der 5. Jahrgangsstufe möglich.

Die Regelungen sind sehr umfassend, da auch alle nur erdenklichen Sonderfälle mit berücksichtigt werden müssen. Ziel dieser Seite ist es jedoch, die wichtigsten Inhalte, die alle Schüler betreffen, in kurzer und verständlicher Weise zusammenzufassen und die wesentlichen Fragen zu klären. Anhand von konkreten Beispielen sollen diese veranschaulicht werden. Für besonders komplizierte und ausgefallene Fälle steht Ihnen der vollständige Text der Realschulordnung zum Nachlesen zur Verfügung.

Wenn jemand die Abschlussprüfung der Realschule nicht an seiner Schule, die er besucht (z.B. bei staatlich nicht anerkannten Schulen) ablegen kann oder wenn jemand keine Schule mehr besucht, dann kann er die Abschlussprüfung an einer öffentlichen Realschule ablegen.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat 1998 die zentralen Jahrgangsstufentests eingeführt. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt.

Um die Qualität an den bayerischen Realschulen zu sichern, wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit dem Schuljahr 2005/06 die Grundwissentests eingeführt. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt.

Im Schuljahr 2008/09 fanden in der 8. Jahrgangsstufe erstmals die bundesweiten Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt (VERA-8). Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt.



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