Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Veranstaltung (Antragsformular)Der Antrag auf Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Schulveranstaltung (Schulschikurs, Lehr- und Studienfahrt, Schullandheimaufenthalt, andere mehrtätige Schulveranstaltungen) wird vom Referendar gestellt und von der Leiterin / dem Leiter des Studienseminars bzw. Einschatzschulleiter/in nach Rücksprache mit d. Seminarleiter/in bearbeitet.
Dienstantritts- und Beendigungsanzeige / Hinweis zur Abrechnung der DienstantrittsreiseDie Seminarschule des/der Studienreferendars/in wird schriftlich mit diesem Formblatt über den Dienstantritt und den Stundenplan, der auch die Besprechungsstunden mit dem Betreuungslehrer enthält, benachrichtigt. Auch die Dienstbeendigung ist schriftlich anzuzeigen. Für den Dienstantritt von Studienreferendaren an der Einsatzschule können auf Antrag Reisekosten abgerechnet werden. Das Abrechnungsformular (www.lff.bayern.de > Formularcenter > Reisekosten > Formularnr. R002) ist an folgende Adresse zu richten: Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg - ZAST Trennungsgeld - Referat 3R2 - Postfach 153 - 94301 Straubing, da eventuell anschließend Trennungsgeld bezahlt wird.
Unterrichtsvergütung für Einsatzreferendare/innenBerücksichtigen Sie das aktuelle KMS über das Inkrafttreten der Unterrichtsvergütungsverordnung (UntVergV) zum 01.08.2013- KMS Nr. II.5–5P4012.1–6b.87 946 vom 21.08.2013 - hinsichtlich der monatlichen Abrechnung!
Unterrichtsvergütung von Einsatzreferendaren/innen - AnlageEs besteht die Pflicht zur Bestätigung des Vorliegens einer sonstigen schulischen Veranstaltung im Sinne des Art. 30 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); z. B. Wandertag.
Bericht zu anstehenden Seminartagen3 Wochen vor den Seminartagen schickt der/die Studienreferendar/in das stark vereinfachte Formblatt mit den Abgabeblättern der schriftlichen Leistungsnachweise aus dem Notenmanager an den/die Seminarleiter/in.
Krankenblatt von EinsatzreferendarenBei Erkrankungen von insgesamt über 10 Fehltagen ist die Seminarschule umgehend zu benachrichtigen (s. ASR 1.5.1.3).
Beobachtungen der EinsatzschuleDie Schulleitung der Einsatzschule übermittelt fristgerecht verschiedene Beobachtungen über die einzelnen Studienreferendare/innen nach vorgegebenen Kriterien an die grundständige Seminarschule. Betreuungslehrkräfte müssen in die Beurteilung einbezogen werden.