Die Beratung von Schulen, aber auch von Erziehungsberechtigten ist eine wesentliche Aufgabe der Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dabei sollten zunächst immer die Beratungsmöglichkeiten der eigenen Schule genutzt werden.
unterstützen den Ministerialbeauftragten bei der Fachaufsicht.
hilft bei besonderen Fragestellungen einzelner Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch bei einer Lese- und Rechtschreibstörung.
hilft bei Fragen zur Bildung in einer digitalisierten Welt.
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