Um die Qualität an den bayerischen Realschulen zu sichern, wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit dem Schuljahr 2005/06 die Grundwissentests eingeführt. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen zu den Grundwissentests:

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Grundwissentest
Warum wurden die Tests eingeführt?

Als Konsequenz aus den Ergebnissen und Auswertungen der Jahrgangsstufentests bietet das Staatsministerium ab dem Schuljahr 2005/06 im Fach Mathematik für die Jahrgangsstufen 7 und 9 einen Grundwissentest an. Der Grundwissentest ist ein Diagnoseinstrument und bietet die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit, Stärken und Schwächen der Schüler zu analysieren und aus den Erkenntnissen die Konsequenzen für den Unterricht zu ziehen. 

Muss mein Kind an den Tests teilnehmen?

Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie den Grundwissentest in den Jahrgangsstufen 7 und 9 durchführen. Hat die Schule sich für die Durchführung entschieden, muss Ihr Kind daran teilnehmen.

Werden die Grundwissentests benotet?

Die Aufgaben enthalten Punktevergabe und Notenschlüssel, der nicht verändert werden soll. Es ist den Schulen freigestellt, ob der Grundwissentest benotet wird und ob ggf. die Note des Grundwissentests als zusätzliche Note eines kleinen Leistungsnachweises oder als Ersatz für einen kleinen Leistungsnachweis in die Jahresfortgangsnote eingeht.

Was wird in diesen Tests geprüft?

Die zentralen Grundwissentests, die in 45 Minuten zu bearbeiten sind, werden zu Beginn des Schuljahres ohne Taschenrechner und Formelsammlung durchgeführt. Mit den Tests soll das vorhandene Grundwissen im Fach Mathematik aus den vorhergegangenen Jahrgangsstufen überprüft werden.

Grundwissentests der letzten Jahre

Auf der Seite des ISB (Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung) finden Sie alle bisher durchgeführten Tests.

Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die die Aufnahmebedingungen an die Realschule noch nicht erfüllen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen dem Probeunterricht unterziehen. Für Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe an einer nur staatlich genehmigten Schule ist eine Teilnahme auch an einem Probeunterricht in der 5. Jahrgangsstufe möglich.

Die Regelungen sind sehr umfassend, da auch alle nur erdenklichen Sonderfälle mit berücksichtigt werden müssen. Ziel dieser Seite ist es jedoch, die wichtigsten Inhalte, die alle Schüler betreffen, in kurzer und verständlicher Weise zusammenzufassen und die wesentlichen Fragen zu klären. Anhand von konkreten Beispielen sollen diese veranschaulicht werden. Für besonders komplizierte und ausgefallene Fälle steht Ihnen der vollständige Text der Realschulordnung zum Nachlesen zur Verfügung.

Wenn jemand die Abschlussprüfung der Realschule nicht an seiner Schule, die er besucht (z.B. bei staatlich nicht anerkannten Schulen) ablegen kann oder wenn jemand keine Schule mehr besucht, dann kann er die Abschlussprüfung an einer öffentlichen Realschule ablegen.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat 1998 die zentralen Jahrgangsstufentests eingeführt. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt.

Um die Qualität an den bayerischen Realschulen zu sichern, wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit dem Schuljahr 2005/06 die Grundwissentests eingeführt. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt.

Im Schuljahr 2008/09 fanden in den 8. Jahrgangsstufen erstmals die bundesweiten Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt (VERA-8). Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt.



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