Die Beratung von Schulen, aber auch von Erziehungsberechtigten ist eine wesentliche Aufgabe der Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dabei sollten zunächst immer die Beratungsmöglichkeiten der eigenen Schule genutzt werden.
unterstützen die Ministerialbeauftragte bei der Fachaufsicht.
hilft bei besonderen Fragestellungen einzelner Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch bei einer Lese- und Rechtschreibstörung.
Inklusion in der Seminarausbildung
Staatliche Schulberatung
Schwerbehindertenvertretung
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