Hier findet ihr alles Wissenswerte über Rechte, aber auch Pflichten von Schülerinnen und Schülern
Jeder Schülerin und jedem Schüler stehen - genauso wie allen anderen Mitgliedern der Schulfamilie - bestimmte Rechte zu. Allerdings hat jede Schülerin und jeder Schüler auch Verpflichtungen, denen sie oder er an der Realschule nachkommen muss.
Die wichtigsten Infos dazu findet ihr im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (kurz: BayEUG) im Artikel 56.
Es folgt ein kurzer Überblick, in dem wir versucht haben, die Infos für euch zusammenzufassen:
Die Schülerinnen und Schüler haben folgende Verpflichtungen:
Bitte beachtet, dass nicht alle Hinweise hier zwangsläufig dem genauen Wortlaut des BayEUG entsprechen.
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