Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Informationen des Landesbeauftragten für den Datenschutz

"Datenschutz in der Schule" (Broschüre des Landesbeauftragten für den Datenschutz)

Mustereinwilligungserklärungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) finden sich im Schulportal unter Datenschutz – Bekanntmachungen

Musterformulare zur Veröffentlichung innerhalb des BRN (Hinweis: Formulare sind am Ende der Seite)


Urheberrecht

Urheberrechtsgesetz

Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen vom 20. Dezember 2018

mebis Infoportal Service zum Urheberrecht

FWU Das Medieninstitut der Länder

 

Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien

Konkret dürfen Lehrkräfte bis zu 15 Prozent, maximal aber 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes analog vervielfältigen oder einscannen und sie an die eigenen Schülerinnen und Schüler weitergeben – auch per E-Mail, mit dem Whiteboard, dem Beamer oder dem Stick (KM Bayern)

Fotokopieren an Schulen

Broschüre der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien

Thorben Wengert/pixelio.de



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