Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Informationen des Landesbeauftragten für den Datenschutz
"Datenschutz in der Schule" (Broschüre des Landesbeauftragten für den Datenschutz)
Mustereinwilligungserklärungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) finden sich im Schulportal unter Datenschutz – Bekanntmachungen
Musterformulare zur Veröffentlichung innerhalb des BRN (Hinweis: Formulare sind am Ende der Seite)
Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen vom 20. Dezember 2018
mebis Infoportal Service zum Urheberrecht
FWU Das Medieninstitut der Länder
Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien
Konkret dürfen Lehrkräfte bis zu 15 Prozent, maximal aber 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes analog vervielfältigen oder einscannen und sie an die eigenen Schülerinnen und Schüler weitergeben – auch per E-Mail, mit dem Whiteboard, dem Beamer oder dem Stick (KM Bayern)
![]() |
© Bayerisches Realschulnetz 2023