Urheberrecht

Urheberrechtsgesetz

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FWU Das Medieninstitut der Länder

 

Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien

Konkret dürfen Lehrkräfte bis zu 15 Prozent, maximal aber 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes analog vervielfältigen oder einscannen und sie an die eigenen Schülerinnen und Schüler weitergeben – auch per E-Mail, mit dem Whiteboard, dem Beamer oder dem Stick (KM Bayern)

Fotokopieren an Schulen

Broschüre der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien

Thorben Wengert/pixelio.de



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