- die Prüfung früher abgelegt würde, als dies bei ordnungsgemäßem Realschulbesuch möglich wäre.
- die Prüfung zu einem mittleren Schulabschluss bereits wiederholt worden ist. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen in anderen Bundesländern.
- der Bewerber an einer anderen Stelle zu einer entsprechenden Prüfung zugelassen wurde, diese Prüfung aber noch nicht abgeschlossen hat.
- der Bewerber die praktische Tätigkeit oder Ausbildung nicht nachweisen kann. (Wahlpflichtfächergruppe III).
Hier finden Sie noch weitere Informationen zum Thema: § 47 RSO