Bewerber aus Nicht-EU-Staaten

Für Bewerberinnen und Bewerber aus sonstigen Staaten kommt eine Anerkennung einer Lehrerqualifikation nicht in Betracht. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen bereits erbrachte Studienleistungen für den Erwerb einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern angerechnet werden. In der Frage der Anrechenbarkeit von Studienleistungen bzw. der Anrechnung von Semestern ist die Außenstelle des Prüfungsamtes an einer bayerischen Universität zuständig. Im Anschluss an die Erste Lehramtsprüfung müsste der 24-monatige Vorbereitungsdienst mit Zweiter Staatsprüfung absolviert werden.



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