Eigenverantwortliche Schule

Mit einer Änderung des Bayerischen Unterrichts- und Erziehungsgesetzes zum Schuljahr 2013/14 sind die Voraussetzungen geschaffen worden, das Verhältnis zwischen zentraler Steuerung und dem Freiraum der Schulen vor Ort neu auszurichten: 

"Mit dem Ziel der Qualitätssicherung und -entwicklung gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben sowie die Leitung, Organisation und Verwaltung im Rahmen des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrags und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung (eigenverantwortliche Schule)." (Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayEUG).

Im Zentrum der Maßnahmen steht immer das Ziel, die Schul- und Unterrichtsqualität in der Verantwortung der einzelnen Schule zu sichern und weiterzuentwickeln.

Zusammengefasst werden sie unter dem Begriff der Eigenverantwortlichen Schule

Materialien zur Eigenverantwortlichen Schule

KMS und Anlage zur Eigenverantwortliche Schule vom 30.09.2013

Informationen zur Umsetzung der eigenverantwortlichen Schule (Anlage zum KMS vom 30.09.13)

KMS zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft und zum Schulprogramm vom 19.03.2014

KMS zum Schulentwicklungsprogramm - Änderung des Abgabetermins

Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus

Qualitätsbereiche der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus

'Schulentwicklungsprogramm': Informationen und Broschüre

KMS zum Funktionenkatalog in der erweiterten Schulleitung vom 15.11.2013

Funktionenkatalog (Anlage zum KMS vom 15.11.2013)

 

 

 

 

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