Schülersprecherin und Schülersprecher

Bis spätestens zwei Wochen nach der Wahl der Klassensprecherinnen und Klassensprecher werden drei Schülersprecherinnen oder Schülersprecher gewählt. Über Art und Weise der Wahl entscheidet der Schülerausschuss im Einvernehmen mit der Schulleitung.  

Schülersprecherinnen und Schülersprecher bilden den Schülerausschuss, welcher der Schulleitung, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat und einzelnen Lehrkräften Wünsche und Anregungen vortragen kann. Außerdem vertritt der Schülerausschuss die Schüler im Schulforum.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schülerausschuss über Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind sowie über Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse der Lehrerkonferenz, soweit sie allgemeine Schülerangelegenheiten betreffen.

Die Schülersprecher der jeweiligen Aufsichtsbezirke wählen aus ihrer Mitte die Bezirksschülersprecherin oder den Bezirksschülersprecher und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter.

 

 



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