Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung und Bildung der Kinder. Wesentliche Informationen zum Elternbeirat lesen Sie nachfolgend.
Für je 50 Schüler einer Schule ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Die Wahlen zum Elternbeirat werden zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. Dabei wird für jedes die Schule besuchende Kind ein Stimmzettel ausgegeben. Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl anwesenden Wahlberechtigten. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte in der ersten Sitzung einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre.
Zu den Aufgaben des Elternbeirats gehört u.a.:
Für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Lehr- und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches ist die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich. In der Realschulordnung ist darüber hinaus festgelegt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen:
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