Die Beratung von Schulen, aber auch von Erziehungsberechtigten ist eine wesentliche Aufgabe der Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dabei sollten zunächst immer die Beratungsmöglichkeiten der eigenen Schule genutzt werden.
Folgende Angebote stehen dabei zur Verfügung:
unterstützt den Ministerialbeauftragten bei der Fachaufsicht.
hilft bei besonderen Fragestellungen einzelner Schülerinnen und Schüler, insbesondere bei Lese-Rechtschreib-Störung.
hilft bei Fragen zur Bildung in einer digitalisierten Welt.
Staatliche Schulberatung
Schwerbehindertenvertretung
Krisenintervention
Bestenförderung
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