Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes stellen sich viele Fragen: Wie ist der Vorbereitungsdienst strukturiert? Was erwartet mich in der Ausbildung? Welche Prüfungen muss ich ablegen? Kann man vorherige Tätigkeiten anrechnen? Lohnt sich eine Erweiterung? Und viele andere mehr...
Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen Überblick über Struktur und Inhalte des Vorbereitungsdienstes geben.
Die Handreichung soll bereits vor der ersten Lehramtsprüfung eine Orientierungshilfe für Studentinnen und Studenten dafür sein, welche Anforderungen man für den Lehrberuf im Allgemeinen und für das Lehramt an Realschulen im Besonderen mitbringen sollte. Die Handreichung wurde von den Zentralen Fachleitern für die jeweiligen Fächer erstellt. Sie wurde in der Oktoberausgabe 03 der Zeitschrift des brlv veröffentlicht und uns vom brlv freundlicherweise zur Veröffentlichung im Bayerischen Realschulnetz überlassen.
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Um zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen die Bewerber die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) (vgl. Ziffer 2.4) bestanden haben oder eine andere Erste Lehramtsprüfung in einer nach § 43 Abs. 1 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gem. Art. 6 Abs. 4 BayLBG vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannt bekommen haben, sowie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.
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Anmeldung für Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern
Mit dem Zulassungsschreiben zur Ersten Staatsprüfung in Bayern erhalten Sie auch ein Schreiben mit dem Link zum Formularserver www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp, unter dem Sie in einem definierten zweimonatigen Zeitraum (= 7 Monate bis 5 Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes) die Anmeldeunterlagen zum jeweiligen Vorbereitungsdiensttermin online ausfüllen können. Anschließend müssen Sie das erstellte PDF-Dokument ausdrucken, an allen erforderlichen Stellen Haken setzen, unterschreiben und rechtzeitig bis Meldeschluss (= 5 Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes) per Post an das „Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, VDRS, Marktplatz 41 a+b, 91710 Gunzenhausen“ senden.
Hinweis: Zur Wahrung der Meldefrist ist das Posteingangsdatum des unterschriebenen Meldebogens entscheidend und nicht der Poststempel (Bitte haben Sie Verständnis, dass Anrufe bzgl. eingegangener Anträge nicht bearbeitet werden können. Zu Ihrer eigenen Sicherheit versenden Sie den Antrag am besten per Einwurf-Einschreiben.).
Anmeldung für außerbayerische Bewerber
Außerbayerische Bewerber gehen bei der Anmeldung zunächst wie Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern (siehe oben beschrieben) vor, wählen im Formularserver jedoch bei Akademische Vorbildung „Vorbildung, die in einem anderen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst berechtigt“.
Hinweis: Außerdem benötigen Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, für die Meldung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag ist an folgende Stelle zu richten:
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref IV.1 / Hr. Pollinger
Salvatorstraße 2
80333 München
E-Mail: markus.pollinger(at)stmuk.bayern.de
1. Seminarschule
Nach der Anmeldung zum Referendariat erhalten Sie in Ihren Unterlagen ein Schreiben des Hauptprüfungsamtes mit einem PIN-Code. Damit können Sie sich im BRN registrieren. Bewahren Sie Ihre Registrierungsdaten, vor allem das von Ihnen gewählte Passwort, gut auf, da Sie es im weiteren Verlauf Ihrer Ausbildung wieder benötigen.
Im BRN können Sie Wünsche für die Zuweisung zur Seminarschule angeben.
Der Abruf der Zuteilungen erfolgt ebenfalls auf den Seiten des BRN, in der Regel Anfang August.
2. Einsatzschulen
Im ersten Ausbildungsabschnitt (i. d. R. im März) werden Sie aufgefordert, Ihre Einsatzschulwünsche anzugeben. Dies erfolgt wiederum über das BRN. Hierfür benötigen Sie Ihre Zugangsdaten, die Sie zum Beginn des Referendariats festgelegt haben.
Der Abruf der Zuweisungen wird, in der Regel, Mitte August durch das StMUK freigeschaltet werden.
3. Berücksichtigung besonderer Gründe
Bei der Angabe Ihrer Wünsche für die Zuweisung zu Seminar- und Einsatzschule können Sie besondere Gründe für Ihre Wunschortwahl angeben.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das StMUK nur soziale Gründe, und zwar die Zahl der eigenen Kinder sowie den Familienstand berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Gründe wie Wohneigentum etc.
Da Sie während Ihrer Beschäftigung als Studienreferendar bzw. Studienreferendarin Beamter bzw. Beamtin auf Widerruf sind, müssen Sie sich auf einen bayernweiten Einsatz einstellen.
4. Fortsetzung nach Entlassung
Fortsetzer zum 1. Ausbildungsabschnitt, 1. Halbjahr gehen bei der Anmeldung zunächst wie Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern beschrieben vor, setzen im Formularserver jedoch bei „Ich setze einen in Bayern unterbrochenen Vorbereitungsdienst fort“ einen Haken. Nach der Anmeldung zum Referendariat erhalten Sie ein Schreiben des Hauptprüfungsamtes mit einem Formblatt, in dem Sie Ihre Wünsche für den Seminarort angeben können. Fortsetzer, die zu einem anderen Zeitpunkt fortsetzen, fordern die Anmeldeunterlagen incl. Formblätter für die Ortswünsche von Seminar- und/oder Einsatzschule per E-Mail frühzeitig (s. Bestätigung der Entlassung) unter vdrs(at)stmuk.bayern.de an.
Die Ortswünsche müssen zeitnah wieder eingereicht werden, um etwaige Wünsche berücksichtigen zu können.
5. Fortsetzung nach Elternzeit
Fortsetzer nach Elternzeit werden zu gegebener Zeit vom Prüfungsamt mit den für sie zutreffenden Formblättern angeschrieben, die zum im Schreiben genannten Termin vollständig ausgefüllt wieder zurückgeschickt werden müssen.
Während des Referendariats bleiben die Referendarinnen und Referendare zunächst ein Jahr an der Seminarschule und gehen danach für ein Jahr in den Einsatz. Dienstantritt ist jeweils im September mit dem ersten Schultag.
Zu den grundsätzlichen Aufgaben des Vorbereitungsdienstes gehören die Erweiterung der Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaften und der staatsbürgerlichen Bildung sowie in der Didaktik und Methodik der Prüfungsfächer auf der Grundlage des Studiums, ferner die Einführung in die Schulpraxis und in die besonderen Aufgaben einer Realschullehrkraft.
An der Seminarschule erfolgen darüber hinaus Hospitationen in den gewählten sowie in anderen Fächern, Lehrversuche mit ausführlicher Besprechung, zusammenhängender Unterricht im Umfang von maximal sechs Wochenstunden, für den der/die Seminarlehrer/in die Verantwortung trägt, sowie eigenverantwortlicher Unterricht der Studienreferendare von nicht mehr als elf Wochenstunden. Über die ganze Zeit werden sie von Seminarlehrern in ihren Unterrichtsfächern sowie in den Fächern Schulrecht, Grundlagen staatsbürgerlicher Bildung, Pädagogik und Psychologie betreut.
An der Einsatzschule sind Studienreferendare zur Unterrichtsaushilfe mit maximal 17 Wochenstunden eigenverantwortlichem Unterricht betraut. Dort steht ihnen ein Betreuungslehrer zur Seite.
Während des Einsatzjahres kehren die Studienreferendare regelmäßig für ein paar Tage an die Seminarschule zurück, um Lehrversuche durchzuführen und an Fachsitzungen teilzunehmen. Außerdem finden die Kolloquien und mündlichen Prüfungen statt.
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Das Zweite Staatsexamen dient - zusammen mit der Ersten Lehramtssprüfung - der Feststellung, ob die Bewerber zum Lehramt an Realschulen befähigt sind.
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerber zu dem Kreis gehören, für den die Prüfung ausgeschrieben wurde. Ferner können Bewerber an der Prüfung teilnehmen, die aufgrund einer Verlängerung oder Verkürzung des Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind, sowie Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Auf Antrag können auch Bewerber zugelassen werden, die sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung unterziehen wollen.
Die Prüfungsleistungen bestehen aus
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1. Unterbrechung zwischen Erster Lehramtsprüfung und Vorbereitungsdienst
Will eine Bewerberin/ein Bewerber die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Realschulen erlangen und hat sie/er die Erste Lehramtsprüfung dafür erfolgreich in Bayern absolviert (bzw. wurde seine außerhalb Bayerns abgelegte Erste Lehramtsprüfung in einer nach § 39 Abs. 1 LPO I zugelassenen Fächerverbindung als gleichwertig der Ersten Lehramtsprüfung für dieses Lehramt anerkannt), so folgt in der Regel ohne Unterbrechung der Eintritt in den Vorbereitungsdienst.
Die ZALR (vgl. Ziffer 2.3) schreibt jedoch nicht vor, dass der Vorbereitungsdienst unmittelbar im Anschluss an die Erste Lehramtsprüfung anzutreten ist.
Nach derzeitiger Rechtslage gibt es keine Altersgrenze und auch keine sonstige Festlegung einer zeitlichen Grenze für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Allerdings sind die Altersgrenzen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zu beachten.
Außerdem sollte bedacht werden, dass die Studieninhalte bis zur Ersten Lehramtsprüfung selbstverständlich auch im Vorbereitungsdienst präsent sein müssen, so dass ein mehrjähriger Abstand zwischen Erster Lehramtsprüfung und Aufnahme des Vorbereitungsdienstes in der Regel eine deutliche Erschwernis bedeutet.
2. Unterbrechung im Lauf des Vorbereitungsdienstes
Scheidet ein/eine Studienreferendar/in vor Beginn des Zweiten Staatsexamens aus dem Vorbereitungsdienst aus, so wird ihm/ihr bei Wiedereintritt die bereits abgeleistete Zeit in der Regel angerechnet.
Aufgrund der Struktur des Vorbereitungsdienstes ist jedoch ein Wiedereintritt nur zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresbeginn möglich. Bei einem Ausscheiden während des Zweiten Staatsexamens sind unterschiedliche Möglichkeiten zu betrachten:
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Ist ein Bewerber nach der bestandenen ersten Lehramtsprüfung einer hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit nachgegangen (z. B. während eines Auslandsaufenthaltes oder an einer Privatschule), so kann diese Zeit auf das Referendariat angerechnet werden, wenn sie den Zielen des Vorbereitungsdienstes entspricht.
Der Vorbereitungsdienst kann so maximal um ein Jahr verkürzt werden. Dabei gilt als Faustregel, dass ein Jahr Tätigkeit mit einem halben Jahr auf das Referendariat angerechnet wird. Ebenso können die Zeiten eines früheren Vorbereitungsdienstes in der gleichen Laufbahn angerechnet werden, so dieser nicht länger als fünf Jahre zurück liegt.
Ebenso können Zeiten einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung für ein anderes Lehramt angerechnet werden. Ein Antrag auf Verkürzung kann frühestens drei Monate nach Beginn des Vorbereitungsdienstes gestellt werden. Der Antrag wird über den Seminarleiter, der dazu Stellung nimmt, an das StMUK weitergeleitet. Die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, obliegt dem StMUK.
Für den Erwerb der Lehramtsbefähigung an Realschulen in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Geschichte sind besondere Sprachkenntnisse nachzuweisen:
Während des Vorbereitungsdienstes werden Kurse angeboten, die den Erwerb einer Lehrerlaubnis in den Fächern Informationstechnologie, Theater an der Schule und szenisches Lernen sowie Sozialwesen ermöglichen. (Lehrerlaubnis ist dabei nicht mit der durch die beiden Lehramtsprüfungen erworbenen Lehrbefähigung zu verwechseln).
Die Meldetermine werden jeweils zu Beginn der Studienseminare bekannt gegeben. Der Kurs Schulspiel und Schultheater findet in einem Block statt (Dauer: 1 Woche).
Die Kurse zu Informationstechnologie und Sozialwesen finden an speziell dafür eingerichteten Seminaren während des ersten Ausbildungsabschnittes einmal pro Woche an einem Nachmittag statt. Die Bewerbung erfolgt zu Beginn des Referendariats an der eigenen Seminarschule. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Auswahl erfolgt nach dem Leistungsprinzip (NC).
Die Prüfungsleistungen bestehen aus zwei Klausuren (Mitte und Ende des ersten Ausbildungsabschnitts) bzw. einer Klausur in Sozialwesen sowie einer Lehrprobe (an der Einsatzschule).
Die Altersgrenzen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst) bzw. auf Probe (Einstellung in den Staatsdienst) sind in der Laufbahnverordnung (LbV) und im bayerischen Beamtengesetz (BayBG) geregelt. Die von der Laufbahnverordnung festgelegte Altersgrenze von 32 Jahren gilt nicht für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, da es sich beim Vorbereitungsdienst um eine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinn des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes handelt.
Auch für die eventuelle Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Ablegung der zweiten Lehramtsprüfung kommt die Altersgrenze von 32 Jahren aufgrund einer derzeit geltenden unbefristeten Ausnahmegenehmigung für Lehrer an staatlichen Schulen nicht zum Tragen (KMBek vom 29.12.1280, KMBl I 1981 S.78, ber. KMBl I 1983 S. 102).
Dagegen kann die vom Bayerischen Beamtengesetz vorgeschriebene Höchstgrenze von 45 Jahren für die Berufung in das Beamtenverhältnis nur mit Zustimmung des Landespersonalausschusses und - bei Beamten des Staates - außerdem im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen überschritten werden.
Für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes wird diese Zustimmung in der Regel erteilt. Für die Übernahme auf Probe ist jedoch nur in besonderen Fällen einen Ausnahmegenehmigung möglich. Deshalb kommt für Absolventen der Zweiten Lehramtsprüfung, die das 45. Lebensjahr überschritten haben, eine Beschäftigung im Staatsdienst allenfalls im unbefristeten Angestelltenverhältnis in Betracht.
Schwerbehinderte Studienreferendarinnen bzw. Studienreferendare können einen Antrag stellen, um über die Erteilung von Unterrichtsaushilfe über die 10. Pflichtstunde hinaus befreit zu werden. Näheres erfahren Sie im beigefügten KMS.
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KMS zum Einsatz von StudRef mit Behinderung
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