Versetzung/Wiederverwendung zum Schuljahr 2023/24

Ein Antrag auf Versetzung aus persönlichen Gründen oder Wiederverwendung nach einer Beurlaubung bzw. nach Elternzeit ohne Dienstleistung oder nach Ablauf einer Abordnung mit voller Unterrichtspflichtzeit ist ausschließlich über das Online-Portal des Staatsministeriums zu beantragen.

Zeitschiene für die Online-Verfahren zum Schuljahresbeginn 2023/2024

ab 01.02.2023: Abruf der individuellen Passwörter für Lehrkräfte durch den Schulleiter im Schulportal möglich

07.02.2023 bis 26.02.2023: Öffnung des Online-Portals für Lehrkräfte zur Antragstellung

27.02.2023 bis 08.03.2023: Prüfung und Ergänzung aller eingegangenen Anträge durch den Schulleiter im Schulportal; Druck der Anträge

mit Ablauf des 08.03.2023: Schließung der Umfragefunktion im Schulportal und automatische Übertragung der Daten an das Staatsministerium

 

Zeitschiene für die Online-Verfahren zum Schulhalbjahr 2023/2024

Zum Halbjahrestermin können – wie schon bisher – ausschließlich Wiederverwendungsanträge gestellt werden.

ab 19.10.2023: Abruf der individuellen Passwörter für Lehrkräfte durch den Schulleiter im Schulportal möglich

25.10.2023 bis 09.11.2023: Öffnung des Online-Portals für Lehrkräfte zur Antragstellung

10.11.2023 bis 16.11.2023: Prüfung und Ergänzung aller eingegangenen Anträge durch den Schulleiter im Schulportal; Druck der Anträge

mit Ablauf des 16.11.2023: Schließung der Umfragefunktion im Schulportal und automatische Übertragung der Daten an das Staatsministerium

 

Auf die allgemeinen Bestimmungen zum Wiederverwendungs- und Versetzungsverfahren wird auf das folgende KMS verwiesen:

KMS zur Versetzung, Wiederverwendung und Beurlaubung für das Schuljahr 2023/2024

Anlage 4_ DSGVO Info gem Art 13 DSGVO WV und VS_ 2023



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