Ein Antrag auf Wiederverwendung nach einer Beurlaubung bzw. nach Elternzeit ohne Dienstleistung oder nach Ablauf einer Abordnung mit voller Unterrichtspflichtzeit ist ausschließlich über das Online-Portal des Staatsministeriums zu stellen.
Zeitschiene für das Online-Verfahren zum Schulhalbjahr 2026/27:
ab 15.10.2026 Abruf der individuellen Passwörter für Lehrkräfte durch den Schulleiter im Schulportal möglich
21.10.2026 bis 08.11.2026 Öffnung des Online-Portals für die Lehrkräfte
09.11.2026 bis 15.11.2026 Prüfung und Ergänzung aller eingegangenen Anträge durch den Schulleiter im Schulportal; Druck der Anträge
mit Ablauf des 15.11.2026 Schließung der Umfragefunktion im Schulportal und automatische Übertragung der Daten an das Staatsministerium
Für die allgemeinen Bestimmungen zum Wiederverwendungsverfahren wird auf das folgende KMS verwiesen:
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