Versetzung/Wiederverwendung zum Schulhalbjahr 2024/25

Ein Antrag auf Versetzung aus persönlichen Gründen oder Wiederverwendung nach einer Beurlaubung bzw. nach Elternzeit ohne Dienstleistung oder nach Ablauf einer Abordnung mit voller Unterrichtspflichtzeit ist ausschließlich über das Online-Portal des Staatsministeriums zu beantragen.

Zeitschiene für die Online-Verfahren zum Schulhalbjahr 2024/2025

Zum Halbjahrestermin können – wie schon bisher – ausschließlich Wiederverwendungsanträge gestellt werden.

ab 17.10.2024: Abruf der individuellen Passwörter für Lehrkräfte durch den Schulleiter im Schulportal möglich
23.10.2024 bis 07.11.2024: Öffnung des Online-Portals für Lehrkräfte zur Antragstellung
08.11.2024 bis 14.11.2024: Prüfung und Ergänzung aller eingegangenen Anträge durch den Schulleiter im Schulportal; Druck der Anträge
mit Ablauf des 14.11.2024: Schließung der Umfragefunktion im Schulportal und automatische Übertragung der Daten an das Staatsministerium

 

Auf die allgemeinen Bestimmungen zum Wiederverwendungs- und Versetzungsverfahren wird auf das folgende KMS verwiesen:

KMS Zeitschiene Online-Verfahren WV-Anträge zum Schulhalbjahr 2024_25

KMS zur Versetzung, Wiederverwendung und Beurlaubung für das Schuljahr 2024/2025

Anlage 4_ DSGVO Info gem Art 13 DSGVO WV und VS_ 2024

Lehrer-Versetzung-Wiederverwendung



Versetzungs- bzw. Wiederverwendungsanfrage

Noch keine Daten online.

Die Personalplanung zum Schuljahr 2024/2025 ist abgeschlossen, die zugehörigen Daten sind daher nicht mehr einsehbar. Wir wünschen Ihnen ein gutes Schuljahr 2024/2025.



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