Ein Antrag auf Versetzung aus persönlichen Gründen oder Wiederverwendung nach einer Beurlaubung bzw. nach Elternzeit ohne Dienstleistung oder nach Ablauf einer Abordnung mit voller Unterrichtspflichtzeit ist ausschließlich über das Online-Portal des Staatsministeriums zu beantragen.
Zum Halbjahrestermin können – wie schon bisher – ausschließlich Wiederverwendungsanträge gestellt werden.
ab 19.10.2023: Abruf der individuellen Passwörter für Lehrkräfte durch den Schulleiter im Schulportal möglich
25.10.2023 bis 09.11.2023: Öffnung des Online-Portals für Lehrkräfte zur Antragstellung
10.11.2023 bis 16.11.2023: Prüfung und Ergänzung aller eingegangenen Anträge durch den Schulleiter im Schulportal; Druck der Anträge
mit Ablauf des 16.11.2023: Schließung der Umfragefunktion im Schulportal und automatische Übertragung der Daten an das Staatsministerium
Auf die allgemeinen Bestimmungen zum Wiederverwendungs- und Versetzungsverfahren wird auf das folgende KMS verwiesen:
KMS zur Versetzung, Wiederverwendung und Beurlaubung für das Schuljahr 2023/2024
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