Offenes Versetzungsverfahren zum Schuljahr 2023/24

Das Offene Versetzungsverfahren zum Schuljahr 2023/2024 beginnt am 9. März 2023 (0 Uhr) und endet am 28. April 2023 (24:00 Uhr).

Wichtig: Voraussetzung zur Teilnahme am Offenen Versetzungsverfahren ist ein Antrag über das Online-Portal des Staatsministeriums zur Erfassung der Wiederverwendungs- und Versetzungsanträge:

ab 01.02.2023: Abruf der individuellen Passwörter für Lehrkräfte durch den Schulleiter im Schulportal möglich

07.02.2023 bis 26.02.2023: Öffnung des Online-Portals für Lehrkräfte zur Antragstellung

27.02.2023 bis 08.03.2023: Prüfung und Ergänzung aller eingegangenen Anträge durch den Schulleiter im Schulportal; Druck der Anträge

mit Ablauf des 08.03.2023: Schließung der Umfragefunktion im Schulportal und automatische Übertragung der Daten an das Staatsministerium


Auf die allgemeinen Bestimmungen zum Wiederverwendungs- und Versetzungsverfahren wird auf das folgende KMS verwiesen:

KMS zur Versetzung, Wiederverwendung und Beurlaubung für das Schuljahr 2023/2024

Anlage 4_ DSGVO Info gem Art 13 DSGVO WV und VS_ 2023

Lehrer-Offenes-Versetzungsverfahren

Momentan werden keine Stellen im Offenen Versetzungsverfahren angeboten. Die Freischaltung ist noch nicht erfolgt.



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