Offenes Versetzungsverfahren zum Schuljahr 2024/25

Das Offene Versetzungsverfahren zum Schuljahr 2024/2025 beginnt am 7. März 2024 (0 Uhr) und endet am 26. April 2024 (24:00 Uhr).

Wichtig:
Voraussetzung zur Teilnahme am Offenen Versetzungsverfahren ist ein Antrag über das Online-Portal des Staatsministeriums für Lehrkräfte zur Erfassung der Wiederverwendungs- und Versetzungsanträge:

ab 01.02.2024: Abruf der individuellen Passwörter für Lehrkräfte durch den Schulleiter im Schulportal möglich

07.02.2024 bis 25.02.2024: Öffnung des Online-Portals für Staatsministeriums für Lehrkräfte zur Antragstellung

26.02.2024 bis 06.03.2024: Prüfung und Ergänzung aller eingegangenen Anträge durch den Schulleiter im Schulportal; Druck der Anträge

mit Ablauf des 06.03.2024: Schließung der Umfragefunktion im Schulportal und automatische Übertragung der Daten an das Staatsministerium

 

Auf die allgemeinen Bestimmungen zum Wiederverwendungs- und Versetzungsverfahren wird auf das folgende KMS verwiesen:

KMS zur Versetzung, Wiederverwendung und Beurlaubung für das Schuljahr 2024/2025 

Anlage 4_ DSGVO Info gem Art 13 DSGVO WV und VS_ 2024

Lehrer-Offenes-Versetzungsverfahren

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