Abschlussprüfung

Die Regelungen sind sehr umfassend, da auch alle nur erdenklichen Sonderfälle mit berücksichtigt werden müssen. Ziel dieser Seite ist es jedoch, die wichtigsten Inhalte, die alle Schüler betreffen, in kurzer und verständlicher Weise zusammenzufassen und die wesentlichen Fragen zu klären. Anhand von konkreten Beispielen sollen diese veranschaulicht werden. Für besonders komplizierte und ausgefallene Fälle steht Ihnen der vollständige Text der Realschulordnung zum Nachlesen zur Verfügung.

Häufige Fragen zur Abschlussprüfung:

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Abschlussprüfung
In welchen Fächern findet eine schriftliche Prüfung statt?

Es finden vier schriftliche Prüfungen statt. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch und Englisch ablegen. Je nach Wahlpflichtfächergruppe kommen somit noch zwei weitere Prüfungsfächer hinzu.

Wahlpflichtfächergruppe I: Mathematik I und Physik Wahlpflichtfächergruppe II: Mathematik II und Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (BwR) Wahlpflichtfächergruppe III: Mathematik II sowie das jeweilige Wahlpflichtfach

 

Hinweis: Die Wahlpflichtfächer für die Gruppe III sind je nach Wahl Französisch/Spanisch/Tschechisch oder Kunsterziehung oder Werken oder „Ernährung und Gesundheit" oder Sozialwesen.

Wie sieht die schriftliche Prüfung aus?

Für die schriftliche Prüfung werden vom Staatsministerium einheitliche Aufgaben für ganz Bayern gestellt. Aus den gestellten Aufgaben werden entsprechend näherer Bestimmungen des Staatsministeriums eine Aufgabe  oder Aufgabengruppe für die jeweilige Klasse ausgewählt. Bei Parallelklassen können für jede Klasse verschiedene Aufgaben ausgesucht werden.

Den besten Überblick können Sie sich verschaffen, wenn Sie die gestellten Aufgaben der letzten Jahre betrachten. Diese sind in Buchläden als Sammelwerk und Prüfungsvorbereitung zu erhalten. Viele Schüler schaffen sich zur Vorbereitung ein solches Buch an. Die zweite Möglichkeit bietet sich durch unseren Link zu den Abschlussprüfungen.

Was wird geprüft?

Im Fach Deutsch besteht die Prüfung aus einer Erörterung bzw. einem Textgebundenen Aufsatz, in den Fächern Englisch und Französisch aus einer Textaufgabe, einer Übersetzung in das Deutsche und aus Aufgaben zur Kommunikationsfähigkeit. Bei anderen Fremdsprachen aus einer Übersetzung eines deutschen Textes in die Fremdsprache, in den übrigen Fächern aus einer Aufgabe oder Aufgabengruppe. In den Fächern Kunsterziehung, Werken und „Ernährung und Gesundheit" der Wahlpflichtfächergruppe III wird auch eine praktische Prüfung durchgeführt.

Die Grundlage für die Abschlussprüfung stellt der Jahrgangsstoff der 10. Klasse dar und das dafür benötigte Grundwissen der vorangegangenen Schuljahre. Viele Schüler müssen sich deshalb individuell mit dem Lernstoff auseinandersetzen.

Tipp: Die genauen Inhalte für die einzelnen Fächer können hier nachgelesen werden. Lehrplan

Hier gelangen Sie zu den Abschlussprüfungen der letzten Jahre.

Wie kann eine effektive Vorbereitung aussehen?

Eine gute Möglichkeit hierzu bietet folgendes Vorgehen: Bei der Bearbeitung einer Abschlussprüfung aus den Vorjahren werden womöglich einige stoffliche Lücken festgestellt. Der Schüler soll nun versuchen, seinen Wissensstand so zu erweitern, dass die Lösung der Aufgabe möglich ist. Nach Bearbeitung der Aufgabe sollte man für sich noch folgende Fragen gewissenhaft beantworten: Was konnte ich sofort beantworten, was nicht? Gab es Besonderheiten bei der Aufgabenstellung, auf die ich in Zukunft achten muss? Waren Aufgaben zu beabeiten, die ich in gleicher oder ähnlicher Form schon in einer anderen Abschlussprüfung gesehen habe? Für welche Aufgaben habe ich die meiste Zeit verwendet? Wie kann ich die Arbeitsgeschwindigkeit bei den einzelnen Aufgaben erhöhen? Werden diese Fragen ehrlich beantwortet, ist der erste Schritt in eine effektive Vorbereitung getan.

Tipp: Die genauen Inhalte für die einzelnen Fächer können hier nachgelesen werden. Lehrplan

Wann kann ein Schüler eine mündliche Prüfung ablegen?

Schüler können sich einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn in einem Vorrückungsfach, das Nichtprüfungsfach ist, die Leistungen im Jahresfortgang mit 5 oder 6 bewertet wurden. Diese Prüfung dauert 20 Minuten.

Ein Schüler kann sich in einem Prüfungsfach einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. Diese Prüfung dauert ebenfalls 20 Minuten.

Hier finden Sie noch weitere Informationen: § 36 RSO

Wie lange dauert eine mündliche Prüfung?

Die mündliche Prüfung in einem Nichtprüfungsfach dauert in der Regel 20 Minuten.

In einem Prüfungsfach dauert die mündliche Prüfung in der Regel ebenfalls 20 Minuten.

Hier finden Sie noch weitere Informationen: §36 RSO

Wie wird die Gesamtnote gebildet?

Die Gesamtnote der Abschlussprüfung wird in den Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote.

In Nichtprüfungsfächern gelten bereits die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten. Bei der Bildung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung, in den Fächern Kunsterziehung, Werken und „Ernährung und Gesundheit" die aus den Noten der schriftlichen und praktischen Prüfung gebildete Note zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach.

Hier finden Sie noch weitere Informationen: § 39 RSO

Wann kann Notenausgleich gewährt werden?

Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern wird bei

  1. Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach,
  2. Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
  3. mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern Notenausgleich gewährt.

Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch sowie bei Schülerinnen und Schülern, die neben der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern in einem weiteren Vorrückungsfach Gesamtnote 5 oder 6 erhalten haben.

Kann die Abschlussprüfung wiederholt werden?

Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck auch die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung des Schulleiters. Ein Prüfling, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann zur Abschlussprüfung erst zum nächsten Prüfungstermin und nur noch einmal zugelassen werden. Dabei ist die Höchstausbildungsdauer zu berücksichtigen. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Staatsministerium oder die von ihm beauftragte Stelle.

Den genauen Wortlaut dieser Bestimmungen können Sie hier nachlesen.

Abschlussprüfungen der vergangenen Jahre

Die Abschlussprüfungen aller Fächer der vergangenen Jahre finden Sie im Prüfungsarchiv des Landesmedienzentrums Bayern (mebis).

Hinweis:
Aus urheberrechtlichen Gründen ist der Gesamtbestand des Archivs nur für angemeldete Lehrkräfte abrufbar (Login im Prüfungsarchiv erforderlich). Die Aufgaben und Lösungen in den Fächern Mathematik und Physik sind jedoch auch ohne Anmeldung einsehbar.

Hier gelangen Sie zur Auswahl der Prüfungsaufgaben für die entsprechenden Abschlussprüfungsfächer.

Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die die Aufnahmebedingungen an die Realschule noch nicht erfüllen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen dem Probeunterricht unterziehen. Für Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe an einer nur staatlich genehmigten Schule ist eine Teilnahme auch an einem Probeunterricht in der 5. Jahrgangsstufe möglich.

Die Regelungen sind sehr umfassend, da auch alle nur erdenklichen Sonderfälle mit berücksichtigt werden müssen. Ziel dieser Seite ist es jedoch, die wichtigsten Inhalte, die alle Schüler betreffen, in kurzer und verständlicher Weise zusammenzufassen und die wesentlichen Fragen zu klären. Anhand von konkreten Beispielen sollen diese veranschaulicht werden. Für besonders komplizierte und ausgefallene Fälle steht Ihnen der vollständige Text der Realschulordnung zum Nachlesen zur Verfügung.

Wenn jemand die Abschlussprüfung der Realschule nicht an seiner Schule, die er besucht (z.B. bei staatlich nicht anerkannten Schulen) ablegen kann oder wenn jemand keine Schule mehr besucht, dann kann er die Abschlussprüfung an einer öffentlichen Realschule ablegen.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat 1998 die zentralen Jahrgangsstufentests eingeführt. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt.

Um die Qualität an den bayerischen Realschulen zu sichern, wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit dem Schuljahr 2005/06 die Grundwissentests eingeführt. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt.

Im Schuljahr 2008/09 fanden in den 8. Jahrgangsstufen erstmals die bundesweiten Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt (VERA-8). Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt.



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