Die Bundesagentur für Arbeit stellt zahlreiche Tipps und Informationen im Bereich der Berufsorientierung zur Verfügung:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/schule/tipps-fuer-eltern
https://planet-beruf.de/eltern-und-erziehungsberechtigte
Auf der Suche nach dem Wunschberuf gibt es für Ihr Kind nichts Besseres, als ein Praktikum zu absolvieren. Ein passender Zeitraum ist Ende der 8. bis Ende der 9. Klasse. Sollte eine Schule keine Praktikumswoche anbieten, bleiben noch die Ferien. Versuchen Sie am besten, dass Ihr Kind verschiedene Berufe kennenlernen kann.
Ein Betriebspraktikum gilt i. S. d. Art. 30 BayEUG als sonstige Schulveranstaltung. Die Entscheidung über Durchführung und Verbindlichkeit von sonstigen Schulveranstaltungen trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BaySchO).
Die Durchführung eines Betriebspraktikums als sonstige Schulveranstaltung bedeutet, dass die organisatorische Gesamtverantwortung bei der Schule liegt. Sie muss grundsätzlich in der Lage sein, gestaltenden Einfluss auf das Praktikum zu nehmen und den Ablauf und die Inhalte zu kontrollieren.
Für die Zeit der Teilnahme ist nach § 21 Abs. 1 S. 2 BaySchO eine Schülerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Verhaltenspflichten der Schülerinnen und Schüler im Praktikumsbetrieb sind in § 21 Abs. 2 BaySchO geregelt: Die Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen der praktischen bzw. fachpraktischen Ausbildung das Wohl der zu pflegenden, zu betreuenden oder zu behandelnden Personen besonders zu beachten. Sie haben ferner Stillschweigen über alle ihnen im Rahmen der Ausbildung zur Kenntnis gelangenden Tatsachen zu wahren, die der Geheimhaltung unterliegen.
Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie und Ihr Kind hier.
Weitere Informationen zur beruflichen Orientierung wie z. B. Stärken erkennen, Berufsfelder kennen lernen, Partnerschaften pflegen, Praktika absolvieren, Bewerbungsphase durchlaufen oder Berufswunsch realisieren finden Sie hier.
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