Schülerinnen und Schüler mit Realschuleignung und sonderpädagogischem Förderbedarf werden gezielt im Unterricht der Realschule unterstützt. Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) berät entsprechend Art. 21 BayEUG Schule, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte hinsichtlich eines individuellen Nachteilsausgleichs und schlägt pädagogische Fördermaßnahmen vor.
Nachteilsausgleich und Notenschutz sind demnach Maßnahmen, die die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit einer Einschränkung in Prüfungssituationen berücksichtigen. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen hingegen unterstützen im schulischen Alltag.
Die Beantragung von Maßnahmen im Rahmen einer Lese-Rechtschreib-Störung unterliegt einem gesonderten Verfahren und ist daher nicht Bestandteil der weiteren Ausführungen.
Nachteilsausgleich und Notenschutz werden über die Schule bei der zuständigen MB-Dienststelle beantragt. Folgende Unterlagen sind der Schule vorzulegen:
Anstatt eines fachärztlichen Zeugnisses ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises einschließlich der zugrunde liegenden Bescheide, von Bescheiden der Eingliederungshilfe, förderdiagnostischen Berichten oder sonderpädagogischen Gutachten ausreichend, wenn aus ihnen Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung hervorgehen.
Der MSD unterstützt Schulen und Eltern bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Speziell ausgebildete Förderlehrer/innen beraten, unterstützen und fördern vor Ort und erstellen auf Anforderung ein sonderpädagogisches Gutachten. Daneben unterhalten die Förderzentren auch Beratungsstellen, die u. a. technische Hilfsmittel zur Besichtigung und zum Testen bereithalten. Im Bereich der Realschulen sind in der Regel folgende Förderschwerpunkte betroffen:
Die speziell mit dem Profil Inklusion ausgezeichneten Schulen entwickeln spezielle Bildungs- und Erziehungskonzepte, bei denen Unterricht und Schulleben so gestaltet werden, dass sie auf die Vielfalt aller Schülerinnen und Schüler hin ausgerichtet sind – ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Dies geschieht beispielsweise auch durch gemeinsame Unterrichtseinheiten und Projekte mit Partnerklassen der Förderschule.
Folgende Realschulen entwickeln das „Schulprofil Inklusion:
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