2.6 Erweiterungsfach
2.6.4 Zahl der Erweiterungsfächer
Die Zweite Staatsprüfung kann nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden (vgl. ASR 2.6.1).
Die Teilnahme an den auf das Erweiterungsfach bezogenen Veranstaltungen des Vorbereitungsdienstes ist (entsprechend den Regelungen für die „grundständige" Erweiterung) nur in einem Fach möglich.