2.6 Erweiterungsfach
2.6.6 Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung
Wenn der/die Studienreferendar/in die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach rechtzeitig mit Erfolg abgelegt hat, kann er/sie an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen.