2.2.6 Sicherheitserziehung und Unfallverhütung
2.2.6.1 Notwendigkeit
Zur Vermeidung von Schülerunfällen ist die Vermittlung sicherheitspädagogischer Kenntnisse, Maßnahmen und Verhaltensregeln im Vorbereitungsdienst besonders zu berücksichtigen.
2.2.6.2 Kenntnisse
Grundsätzliche Kenntnisse sind im Rahmen der allgemeinen pädagogischen Ausbildung anzusiedeln (vgl. § 15 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b ZALR). Die für jedes Fach relevanten Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Unfallverhütung und Sicherheitserziehung sind Bestandteil der Ausbildung, für die die einzelne Seminarlehrkraft die Verantwortung trägt.
2.2.6.3 Bereitstellung von Materialien
Um die Vermittlung sicherheitspädagogischen Wissens im Vorbereitungsdienst zu unterstützen, wurden von einer Arbeitsgruppe der KMK und des KUVB Materialien erarbeitet. Der KUVB übermittelt jeder Seminarschule ein Exemplar dieser Materialien.
Die Seminarleitung hat sicherzustellen, dass die Sicherheitserziehung auf der Grundlage dieser Materialien den ihr zukommenden Stellenwert in der Ausbildung der Studienreferendare erhält.