1.5.4 Sonstige Aufgaben der Einsatzschule

1.5.4.1 Unterrichtsbesuche durch die Leitung der Einsatzschule

Auch die Leitung der Einsatzschule besucht den Unterricht der Studienreferendare. Diese Besuche werden nicht angemeldet (vgl. auch ASR 3.6). Ein Unterrichtsbesuch hat bis zum 1. Dezember zu erfolgen. Der gemäß ASR 1.5.3.3 zu erstellende Nachweis enthält auch die Unterrichtsbesuche der Leitung der Einsatzschule.

1.5.4.2 Berücksichtigung von Studienreferendaren in der jährlichen Datenerhebung zur Unterrichtsversorgung

Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt an der Einsatzschule sind bei der Eintragung der Lehrerwochenstunden nur mit der Stundenzahl im eigenverantwortlichen Unterricht zu berücksichtigen (vgl. ASR 2.1.4). Weiterhin gelten die aktuellen Ausfüllhinweise des Lehrer-Moduls in der ASV.

1.5.4.3 Teilnahme an außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen

Über die Teilnahme entscheidet im zweiten Ausbildungsabschnitt die Leitung der Einsatzschule nach Rücksprache mit der Seminarleitung (siehe ASR 1.6.11).

1.5.4.4 Beobachtungen der Einsatzschule

Bis zum 20. Dezember findet eine telefonische Besprechung der Betreuungslehrkräfte mit den jeweiligen Seminarlehrkräften statt. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Betreuungslehrkräfte. Deshalb soll die Seminarschule den Einsatzschulen vorab mitteilen, zu welchen Zeiten die Seminarlehrkräfte zu erreichen sind.

Die Beobachtungen der Einsatzschule gemäß § 22 Abs. 2 LPO II und ASR 3.6.2 sind mit dem einschlägigen Formblatt bis spätestens 20. April der Seminarschule zuzuleiten.



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