2.6 Erweiterungsfach
2.6.2 Nichtaufnahme in das Zeugnis
Das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach enthält keinen Hinweis darauf, ob die Prüfung als nachträgliche Erweiterungsprüfung abgelegt wurde.
Das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach enthält keinen Hinweis darauf, ob die Prüfung als nachträgliche Erweiterungsprüfung abgelegt wurde.
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