2.6 Erweiterungsfach

2.6.3 Teilnahme an Veranstaltungen

Studienreferendare haben nach bestandener Erster Staatsprüfung im Erweiterungsfach das Recht (aber nicht die Pflicht), an den auf das Erweiterungsfach bezogenen Veranstaltungen des Vorbereitungsdienstes teilzunehmen. In der Praxis können dem jedoch organisatorische Probleme entgegen stehen, die so weit wie möglich von der Seminarleitung/den Seminarleitungen zu lösen sind. Falls sie beabsichtigen, während des Vorbereitungsdienstes eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abzulegen und diese Absicht glaubhaft machen, können die Studienreferendare auf Antrag bereits vor Ablegung der Erweiterungsprüfung von der Seminarleitung zu Veranstaltungen des betreffenden Fachs zugelassen werden.



© Bayerisches Realschulnetz  2024