2.4 Ausbildungsstand

Die Ausbildung der Studienreferendare an den Studienseminaren kann nur dann voll wirksam werden und fruchtbar sein, wenn jede/r Seminarteilnehmer/in sich des von ihm/ihr erreichten Ausbildungsstandes bewusst ist und die von den Seminarlehrkräften etwa noch festgestellten Mängel in der Unterrichtsführung sowie in der Haltung vor der Klasse und vor den Schülern im Allgemeinen kennt. Der/Die Studienreferendar/in hat damit die Möglichkeit in gezielter Weise an der Verbesserung der allgemeinen pädagogischen Fähigkeiten und der methodischen/didaktischen Kenntnisse selbst zu arbeiten.

Zu diesem Zweck ist spätestens am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes ein Beratungsgespräch zu führen. Dabei ist jede/r Studienreferendar/in klar auf erkennbare Stärken und Schwächen aufmerksam zu machen und es sind Wege zur weiteren Verbesserung des Ausbildungsstandes aufzuzeigen.

Sowenig sich die Besprechung von Lehrversuchen, Lehrproben und eigenverantwortlichem Unterricht der Studienreferendare in bloßer Kritik erschöpfen darf, sowenig dürfen festgestellte Mängel verschwiegen werden.



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