3.9.5 Bewerbungen für den Staatsdienst

3.9.5.1 Verfahrenshinweise

Die Bewerbungen der Studienreferendare/innen um Übernahme in den Staatsdienst sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Ablegung der letzten Prüfungsteile, mit dem Formblatt „Bewerbung um Verwendung im staatlichen Realschuldienst zum ... September 20.." (Zusendung erfolgt jeweils gesondert zusammen mit dem Formblatt für die Warteliste) bis spätestens zu dem in der Terminliste genannten Zeitpunkt gesammelt dem Staatsministerium (Referat IV.3) unmittelbar zuzuleiten.

Die Studienreferendare/innen, die sich um Übernahme in den staatlichen Realschuldienst bewerben, werden gebeten, das Formblatt unter genauer Beachtung des erläuternden Textes auszufüllen. Im Hinblick auf die Vollständigkeitskontrolle ist es erforderlich, dass auch Studienreferendare/innen, die sich nicht um eine Übernahme in den staatlichen Realschuldienst bewerben, das Formblatt abgeben. In diesem Fall ist nur die Vorderseite auszufüllen und das Formblatt zu unterschreiben. Es wird um deutliche und gut leserliche Schrift gebeten.

Um eine Kontrolle zu ermöglichen, wird die Seminarschule gebeten, auf einem gesonderten Blatt diejenigen Studienreferendare/innen aufzuführen, die keine Übernahme in den Staatsdienst anstreben. Außerdem wird um Überprüfung der ausgefüllten Formblätter auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gebeten. Bei der Angabe der Prüfungsfächer sind Abkürzungen für die einzelnen Fächer zu verwenden.

3.9.5.2 Gesundheitszeugnis

Die Vorlage eines Zeugnisses des Gesundheitsamts ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine nochmalige Untersuchung ist nur veranlasst,

  • wenn in dem vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erstellten Zeugnis die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Beruf eines Erziehers oder einer Erzieherin und für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht festgestellt werden konnte oder

  • wenn sich seit der Erstuntersuchung hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung des Beamten oder der Beamtin Bedenken ergeben haben (z. B. häufige oder schwere Erkrankungen, Unfall o. ä.) oder

  • wenn der Beamte oder die Beamtin aus dem Vorbereitungsdienst beurlaubt war.

Gegebenenfalls wird ein neues Zeugnis des Gesundheitsamts vom Staatsministerium angefordert. Diese Regelung setzt voraus, dass das Staatsministerium durch die Seminarleitung über aufgetretene längerfristige Erkrankungen eines Bewerbers oder einer Bewerberin informiert wird. Eine generelle Übersendung des Formblatts gemäß ASR 1.1.3 ist nicht erforderlich.

3.9.5.3 Personalausweis / Dienstzeitbescheinigung

Für die Übernahme als Studienrat/rätin (RS) ist eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich.

Studienreferendare, die Wehrdienst bzw. Zivildienst geleistet haben, legen eine Dienstzeitbescheinigung bei.

Bewerber/innen mit dem Prüfungsfach Religionslehre haben rechtzeitig (spätestens sechs Monate vor Beendigung des Vorbereitungsdienstes) beim zuständigen (erz-)bischöflichen Ordinariat bzw. beim Landeskirchenamt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern die Erteilung der Bevollmächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichts zu beantragen. Eine Ablichtung der Urkunde ist dem Staatsministerium vorzulegen.

3.9.5.4 Nichteintritt

Sobald feststeht, dass ein/e Bewerber/in nicht in den Staatsdienst eintritt, ist dies durch den/die Studienreferendar/in dem Staatsministerium und dem für die Seminarschule zuständigen Landesamt für Finanzen mitzuteilen. Es wird gebeten, die Studienreferendare/innen hierauf ausdrücklich hinzuweisen.

Ferner wird gebeten, die Studienreferendare/innen darauf hinzuweisen, dass eine Stellensuche auf eigene Faust an staatlichen Realschulen zwecklos ist. Telefonische Anfragen und persönliche Vorsprachen beim Staatsministerium verzögern die Bearbeitung der Gesuche und sollten daher unterbleiben.



© Bayerisches Realschulnetz  2024