3.9.8 Prüfungszeugnisversand
3.9.8.1 Adresse des Studienreferendars
Da die Studienreferendare/innen am Tag der Beendigung des Vorbereitungsdienstes nicht mit Sicherheit an der Seminarschule anwesend sind, haben diese der Seminarschule eine private Adresse für die Zusendung des Prüfungszeugnisses mitzuteilen, an die das Prüfungszeugnis versandt werden soll.
3.9.8.2 Versand
Der Versand der Prüfungszeugnisse wird mit Postzustellungsurkunde durch das Staatsministerium vorgenommen. Studienreferendare/innen, die im Anschluss an den Vorbereitungsdienst eine Anstellung an einer staatlichen Realschule erhalten, bekommen das Prüfungszeugnis dort ausgehändigt.