3.4 Kolloquium

Rechtsvorschriften: §§ 8, 12, 15 und 19 LPO II

3.4.1 Termin und Ort

Der Zeitraum, in dem das Kolloquium abzuhalten ist, wird im jeweiligen Terminplan festgelegt. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten.

Gemäß § 15 Abs. 2 LPO II sind den Prüfungsteilnehmern die Einzeltermine für das Kolloquium jeweils spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder - gegen Nachweis - mündlich bekannt zu geben.

3.4.2 Prüfungsgebiete

Das Kolloquium erstreckt sich auf die Gebiete der Pädagogik und der Psychologie. Ausgangspunkt des Kolloquiums ist ein Praxisbeispiel, das durch die Prüfer/innen vorgelegt wird. Dieses darf noch nicht im Rahmen von Fachsitzungen behandelt worden sein. Das Praxisbeispiel geht von einer konkreten Situation in einer Klasse, einer Jahrgangsstufe oder einer ganzen Schule aus. Die Fokussierung kann dabei Schüler, Lehrer und Eltern umfassen. Das Praxisbeispiel wird jeweils von den Seminarlehrkräften Pädagogik und Psychologie der Seminarschule gemeinsam erstellt.

3.4.3 Durchführung

Der/Die Prüfungsteilnehmer/in erhält ca. 30 Minuten vor dem Beginn des Kolloquiums das Praxisbeispiel und kann sich unter Aufsicht (ausgenommen davon sind die Seminarlehrkräfte für Pädagogik und Psychologie) damit auseinandersetzen. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht gestattet.

Das Kolloquium selbst gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil entwirft und reflektiert der/die Prüfungsteilnehmer/in – auf Grund seiner/ihrer pädagogisch-psychologischen Analyse des Praxisbeispiels – relevante Ursachenzusammenhänge und Handlungsmöglichkeiten. Im zweiten Teil stellen die Prüfer in einem vertiefenden Gespräch Fragen zur Pädagogik und Psychologie, die von dem/der Prüfungsteilnehmer/in zu beantworten sind.

Das Kolloquium ist mit jedem/r Prüfungsteilnehmer/in einzeln zu führen. Die Prüfungsteilnehmer erhalten verschiedene Praxisbeispiele. Die Aufteilung der Zeit im zweiten Teil des Kolloquiums liegt im Ermessen der beiden Prüfer. Die Anteile von Pädagogik und Psychologie sollen in etwa gleich sein. Beide Prüfer müssen beim Kolloquium ständig anwesend sein.

3.4.4 Prüfer

Das Kolloquium wird von den beiden Seminarlehrkräften für Pädagogik und Psychologie der Seminarschule abgenommen. Im Verhinderungsfall können eine andere Seminarlehrkraft des Fachgebiets oder der/die entsprechende Zentrale Fachleiter/in als Prüfer/in fungieren.

3.4.5 Bewertung

Die Bewertung der gesamten Leistung des/der Prüfungsteilnehmers/in erfolgt durch die beiden Prüfer. Bei abweichender Bewertung sollen die beiden Prüfer eine Einigung über die Benotung versuchen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so erhält der/die Prüfungsteilnehmer/in im Kolloquium die Note nach § 8 LPO II i. V. m. § 9 LPO I a. F. (§ 12 LPO I n. F.), die sich aus den zwei Bewertungen ergibt.

Die Note des Kolloquiums wird dem/der Prüfungsteilnehmer/in im Anschluss an das Kolloquium bekannt gegeben.

3.4.6 Niederschrift

Über jedes Kolloquium ist von den Prüfern eine Niederschrift zu fertigen. In ihr werden der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Kolloquiums, die wesentlichen Inhalte der Ausführungen des Prüflings und des anschließenden vertiefenden Gesprächs, die im zweiten Teil des Kolloquiums gestellten Hauptfragen, die Bewertung der Leistung des Prüfungsteilnehmers durch jeden der beiden Prüfer und die endgültige Note festgehalten.

In der Niederschrift ist außerdem anzugeben, ob die Note durch Einigung der beiden Prüfer/innen zustande kam.

Die Niederschrift wird von den beiden Prüfern/innen unterschrieben und zu den Prüfungsakten genommen.



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