3.5.4.1 Bearbeitungszeit
Für die Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit steht den Studienreferendaren ein Zeitraum von fünf Monaten zur Verfügung (§ 18 Abs. 5 LPO II).
Die Fünfmonatsfrist beginnt mit dem Tag der Vergabe des Themas durch die Seminarleitung (Datum auf dem Vergabeblatt).