3.5.2 Vergabe

3.5.2.1 Vergabeblatt

Für jede/n Studienreferendar/in ist ein Vergabeblatt auszufüllen und zu den Prüfungsunterlagen zu nehmen. Eine Kopie davon ist dem/der Zentralen Fachleiter/in, der/die das Thema bestätigt hat, zuzusenden. 

3.5.2.2 Merkblatt

Jedem/r Studienreferendar/in ist bei der Vergabe das Merkblatt zur Hausarbeit auszuhändigen. 

3.5.2.3 Themensteller/in

Themensteller/in (und Erstprüfer/in) gemäß § 18 Abs. 9 Satz 2 LPO II ist die zuständige Seminarlehrkraft. Die Hilfe der Seminarlehrkraft geht über die Beratung bei der Vorbereitung der schriftlichen Hausarbeit und bei der Beschaffung der notwendigen Hilfsmittel nicht hinaus (vgl. § 10 Abs. 3 ZALR). 

3.5.2.4 Termin der Vergabe

Der Zeitraum, in dem die schriftliche Hausarbeit anzufertigen ist, wird durch eine gesonderte Bekanntmachung festgelegt. Das Thema der schriftlichen Hausarbeit ist von dem/der Prüfungsteilnehmer/in frühestens im achten und spätestens im 13. Ausbildungsmonat einzuholen (§ 18 Abs. 4 LPO II). Es empfiehlt sich, die Themen an einem in diesem Zeitraum stattfindenden Seminartag festzulegen und zu vergeben.

Ferner ist darauf zu achten, dass bei der Themenvergabe im ersten Ausbildungsabschnitt sichergestellt ist, dass die unterrichtspraktische Erprobung/Umsetzung noch an der Seminarschule stattfinden kann. Ansonsten sollte das Thema erst im zweiten Ausbildungsabschnitt vergeben werden. Die Seminarschule stellt sicher, dass im Vergabezeitraum ein Thema vergeben wird.

3.5.2.5 Wahl des Themas

  • Die zuständigen Seminarlehrkräfte stellen rechtzeitig Themen für die schriftliche Hausarbeit zur Wahl. Dabei haben sie darauf zu achten, dass die vorgeschlagenen Themen den in § 18 Abs. 1 und 2 LPO II genannten Bedingungen entsprechen.

  • Diese Verpflichtung gilt auch für den Fall, dass ein/e Studienreferendar/in gemäß § 18 Abs. 3 LPO II das Thema der Arbeit selbst wählt. Erscheint ein gewählter Gegenstand dem/der Seminarlehrer/in als Thema für eine schriftliche Hausarbeit ungeeignet, so hat er den/die Studienreferendar/in entsprechend zu beraten. Die Themenstellung bedarf in jedem Fall der Genehmigung der Seminarleitung.

  • Gleiche oder sich überschneidende Themen für die schriftliche Hausarbeit sollen besonders bei Studienreferendaren des gleichen Seminarjahrgangs nicht gestellt werden. Das Thema darf nicht aus dem Erweiterungsfach gewählt werden.

  • Vor der Vergabe des Themas holt der/die das Thema stellende Seminarlehrer/in schriftlich oder fernmündlich die Zustimmung des/der für dieses Fach bzw. diesen Fachbereich zuständigen Zentralen Fachleiters/in ein, der/die dabei auf bereits vergebene Themen hinweist (auf ASR 1.3.2.10 wird ausdrücklich verwiesen).

 

 

 



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