3.5 Schriftliche Hausarbeit

3.5.8 Regelung beim Wechsel der Seminarschule

Wechselt ein/e Studienreferendar/in während seines/ihres Vorbereitungsdienstes das Studienseminar (z. B. wegen der Anrechnung von Zeiten einer beruflichen Tätigkeit auf den Vorbereitungsdienst) und war ihm/ihr zum Zeitpunkt des Seminarwechsels das Thema der schriftlichen Hausarbeit bereits gestellt, diese jedoch noch nicht abgegeben, so wird die Seminarlehrkraft des Studienseminars, an das der/die Studienreferendar/in gewechselt ist, die Erstbeurteilung und –bewertung der Arbeit vornehmen. Die Zweitbeurteilung übernimmt zweckmäßigerweise die Thema stellende Seminarlehrkraft des zuerst besuchten Studienseminars.

Sollte der Seminarwechsel unmittelbar nach der Vergabe des Themas für die schriftliche Hausarbeit erfolgen, sodass eine Betreuung der Arbeit durch die das Thema stellende Seminarlehrkraft nicht mehr möglich ist, kann nach Übernahme der Themastellung durch die Fachseminarlehrkraft des neuen Studienseminars die Erst- und Zweitbeurteilung durch die Prüfer/innen des neuen Studienseminars erfolgen.

Entsprechend kann nach Übereinkunft der beiden Studienseminare in all den Fällen verfahren werden, wo es mit Rücksicht auf die Situation des/der betreffenden Studienreferendars/in zweckmäßig erscheint, Betreuung und Beurteilung der schriftlichen Hausarbeit ganz dem Studienseminar zu übertragen, an dem der Vorbereitungsdienst abgeschlossen wird. 



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