3.5 Schriftliche Hausarbeit

3.5.7 Verbleib nach der Korrektur

Schriftliche Hausarbeiten sind Belege für die in den Studienseminaren geleistete Arbeit und stellen oft beachtenswerte Beiträge zum aktuellen Stand von Didaktik, Methodik und Pädagogik an der Realschule dar.

Das korrigierte Originalexemplar ist Bestandteil der Prüfungsunterlagen. Es wird drei Jahre über den Abschluss der Zweiten Staatsprüfung hinaus an der Seminarschule aufbewahrt und anschließend vernichtet oder auf Antrag an den/die Verfasser/in zurückgegeben. Einsichtnahme ist nur den Mitgliedern des jeweiligen Prüfungsausschusses möglich. Es wird empfohlen, bei der Festsetzung der Themen die Prüflinge zu bitten, ein zusätzliches Exemplar der schriftlichen Hausarbeit für die Seminarschule anzufertigen.

Eine Ausleihe schriftlicher Hausarbeiten durch die Seminarschule an Außenstehende erfolgt nicht, damit ein Missbrauch der Urheberrechte des Verfassers oder der Verfasserin nach Möglichkeit verhindert wird und die Schulen nicht durch den Leihverkehr belastet werden. Die Schule wird jedoch Interessenten im Rahmen ihrer Möglichkeiten an die Verfasser/innen verweisen.



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