3.5 Schriftliche Hausarbeit
3.5.9 Termine bei verkürztem Vorbereitungsdienst
Wird der Vorbereitungsdienst auf
- 18 Monate verkürzt, so ist das Thema der schriftlichen Hausarbeit in jedem Fall im achten Monat des Vorbereitungsdienstes einzuholen.
- 12 Monate verkürzt, so ist das Thema der schriftlichen Hausarbeit in jedem Fall im vierten Monat des Vorbereitungsdienstes einzuholen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in beiden Fällen fünf Monate (gemäß § 18 Abs. 5 LPO II).