3.5 Schriftliche Hausarbeit

3.5.9 Termine bei verkürztem Vorbereitungsdienst

Wird der Vorbereitungsdienst auf

  • 18 Monate verkürzt, so ist das Thema der schriftlichen Hausarbeit in jedem Fall im achten Monat des Vorbereitungsdienstes einzuholen.

  • 12 Monate verkürzt, so ist das Thema der schriftlichen Hausarbeit in jedem Fall im vierten Monat des Vorbereitungsdienstes einzuholen.


Die Bearbeitungszeit beträgt in beiden Fällen fünf Monate (gemäß § 18 Abs. 5 LPO II).



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