3.5.3.5 Erhebungen / Umfragen

  • Die Richtlinien des Datenschutzes sind zu beachten.

  • Wenn im Rahmen einer schriftlichen Hausarbeit eine Erhebung im Sinn der Schulordnung unumgänglich sein sollte, ist die Genehmigung des Staatsministeriums rechtzeitig einzuholen. Dem Antrag ist eine auf der Grundlage der Durchsicht des Erhebungs- bzw. Fragebogens beruhende Stellungnahme der Seminarschule beizufügen. Die Erhebung darf erst nach Vorliegen der Genehmigung durch das Staatsministerium an der Seminar- oder Einsatzschule durchgeführt werden.

  • Keine Erhebung im Sinn der Schulordnung liegt vor, wenn über den Bereich der Klassen, in denen der/die Studienreferendar/in im Unterricht eingesetzt ist, nicht hinausgegangen wird und wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Unterricht - einschließlich dessen Vor- und Nachbereitung - besteht. In diesem Fall bestätigt die Seminarschule nach Vorlage des Erhebungs- bzw. Fragebogens in seiner endgültigen Form der Einsatzschule, dass die letztgenannte Bedingung erfüllt ist. Die Leitung der Einsatzschule überzeugt sich, dass der Bereich der Klassen, in denen der/die Studienreferendar/in eingesetzt ist, nicht verlassen wird.

  • Erhebungen im Bereich von Schulen, an denen der/die Studienreferendar/in während des Vorbereitungsdienstes nicht eingesetzt war, können grundsätzlich nicht genehmigt werden.

  • Die Einbeziehung von Fragebogen oder Teilen davon, die im Rahmen der Genehmigung nicht zugelassen wurden, stellt in der Regel eine Benutzung unzulässiger Hilfsmittel dar mit der Folge, dass die Arbeit mit Note 6 („ungenügend") bewer­tet wird.



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