3.5.3.1 Themenbereiche

Das Thema für die schriftliche Hausarbeit kann aus verschiedenen Themenbereichen gestellt werden.

a) Didaktik
Es ist der Bezug zum Lehrplan der bayerischen Realschule zu beachten. Folgende Teilbereiche kommen vor allem in Frage:

  • Erarbeitung, Erprobung und Auswertung von Unterrichtseinheiten; dabei werden einzelne Unterrichtsstunden einer Sequenz mit Blick auf die Zielsetzung mit hohem Detaillierungsgrad ausgearbeitet; weniger für die zentralen Fragestellungen relevante Unterrichtsstunden können knapper dargestellt werden. Es können auch innerhalb einer Unterrichtssequenz Schwerpunkte, z. B. in methodischer Hinsicht, gesetzt werden. Solche Möglichkeiten bespricht die Seminarlehrkraft gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 ZALR mit den Prüfungsteilnehmern. Der Zeitplanung kommt bei der Erarbeitung von Unterrichtseinheiten große Bedeutung zu; sie ist ein wesentliches Kriterium der Bewertung.

  • Prüfung und Beurteilung von Medien oder anderen Unterrichtsmaterialien im Hinblick auf ihre Verwendbarkeit im Fachunterricht; eigenständige Entwicklung von Medien oder Experimenten und ihre Erprobung; die Themenformulierung ist dabei ausdrücklich darauf zu beziehen, was die betreffenden Medien, Unterrichtsmaterialien oder Experimente für das Verständnis eines bestimmten Sachverhalts oder für das Erreichen bestimmter Lernziele zu leisten vermögen.

  • Vergleich unterschiedlicher didaktisch-methodischer Herangehensweisen zur Thematisierung bestimmter Lerninhalte, z. B. in Parallelklassen oder in verschiedenen Jahrgangsstufen; der Methodenvergleich ist dabei auf einen genau bestimmten Sachverhalt einzuengen.

  • Erschließen von Möglichkeiten für fächerverbindenden Unterricht; entsprechende Themen sind in der Regel auf eine Jahrgangsstufe und zwei Unterrichtsfächer zu beschränken.

b) Pädagogik und Psychologie (gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZALR)

  • Behandlung von fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen im Unterricht eines Faches.

  • Untersuchung und Auswertung einer pädagogischen oder psychologischen Fragestellung im Rahmen eines Fachs.

  • Behandlung überschaubarer Fragestellungen aus der Pädagogik oder Psychologie in Anlehnung an die eigene Unterrichtspraxis; Untersuchungen zu Fragen der Eltern- und/oder Schülerberatung.

  • Untersuchungen über Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischen Einrichtungen.

  • Erfahrungen aus der Durchführung von außerschulischen Unternehmungen (z. B. Schullandheimaufenthalt, Studienfahrt o. a.).

Unter fachspezifischem Bezug können Themen dieser beispielhaft aufgeführten Bereiche auch im Rahmen der Didaktik eines der Fächer behandelt werden. 
Aus den in § 15 Abs. 2 Nr. 3 und 4 ZALR genannten Bereichen ist eine Themastellung nicht zulässig.



© Bayerisches Realschulnetz  2024