2.2.4.4 Notenfindung / Bekanntgabe der Prüfungsnote
siehe ASR 3.1.1.13
Die Betreuungslehrkraft soll sich bei der Hilfe zur Prüfungslehrprobe und der Hausarbeit Zurückhaltung auferlegen und z. B. keine eigenen Stundenentwürfe weitergeben.
siehe ASR 3.1.1.13
Die Betreuungslehrkraft soll sich bei der Hilfe zur Prüfungslehrprobe und der Hausarbeit Zurückhaltung auferlegen und z. B. keine eigenen Stundenentwürfe weitergeben.
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