2.2.4 Mitwirkung bei der 3. PLP und der Hausarbeit

2.2.4.1 Vorstundenregelung

siehe ASR 3.1.1.5

2.2.4.2 Prüfungskommission an der Einsatzschule

siehe ASR 3.1.1.10

2.2.4.3 Mitwirkung des Betreuungslehrers

siehe ASR 3.1.4.3

Es wird hier noch einmal eindringlich auf die Schweigepflicht hingewiesen. Nichts von dem, was in der Prüfungskommission besprochen wird, darf weitergegeben werden, insbesondere natürlich nicht dem/der Studienreferendarin berichtet werden.

2.2.4.4 Notenfindung / Bekanntgabe der Prüfungsnote

siehe ASR 3.1.1.13

Die Betreuungslehrkraft soll sich bei der Hilfe zur Prüfungslehrprobe und der Hausarbeit Zurückhal­tung auferlegen und z. B. keine eigenen Stundenentwürfe weitergeben.  



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