2.2.4 Mitwirkung bei der 3. PLP und der Hausarbeit
2.2.4.1 Vorstundenregelung
siehe ASR 3.1.1.5
2.2.4.2 Prüfungskommission an der Einsatzschule
siehe ASR 3.1.1.10
2.2.4.3 Mitwirkung des Betreuungslehrers
siehe ASR 3.1.4.3
Es wird hier noch einmal eindringlich auf die Schweigepflicht hingewiesen. Nichts von dem, was in der Prüfungskommission besprochen wird, darf weitergegeben werden, insbesondere natürlich nicht dem/der Studienreferendarin berichtet werden.
2.2.4.4 Notenfindung / Bekanntgabe der Prüfungsnote
siehe ASR 3.1.1.13
Die Betreuungslehrkraft soll sich bei der Hilfe zur Prüfungslehrprobe und der Hausarbeit Zurückhaltung auferlegen und z. B. keine eigenen Stundenentwürfe weitergeben.