2.2.1.4 Leistungsüberprüfungen
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beratung der Studienreferendare bei der Anlage, Korrektur und Bewertung sämtlicher schriftlicher Leistungsnachweise. Hier haben die Studienreferendare noch sehr wenig Erfahrung. Die Betreuungslehrkraft sollte alle drei Teilbereiche im Auge behalten. Dies bedeutet nun nicht, dass sie sich um jede Einzelnote zu kümmern hat. Um eine stichprobenartige Überprüfung der Korrekturarbeit von z. B. Schulaufgaben wird sie aber nicht herumkommen. Ebenso wird sie wohl gerade am Anfang des Einsatzes die Aufgabenstellungen von Leistungskontrollen vor der Durchführung überprüfen und ebenso die Korrektur vor der Herausgabe an die Schüler mindestens stichprobenweise zu begutachten haben. Auf diese Weise wird eventuellen Elternbeschwerden vorgebeugt und auch den Studienreferendaren die Sicherheit vermittelt, die besonders am Anfang ihrer eigenständigen Tätigkeit noch nicht bestehen kann.