2.2.1.4 Leistungsüberprüfungen

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beratung der Studienreferendare bei der An­lage, Korrektur und Bewertung sämtlicher schriftlicher Leistungsnachweise. Hier haben die Studien­referendare noch sehr wenig Erfahrung. Die Betreuungslehrkraft sollte alle drei Teilbereiche im Auge behalten. Dies bedeutet nun nicht, dass sie sich um jede Einzelnote zu kümmern hat. Um eine stich­probenartige Überprüfung der Korrekturarbeit von z. B. Schulaufgaben wird sie aber nicht herum­kommen. Ebenso wird sie wohl gerade am Anfang des Einsatzes die Aufgabenstellungen von Leis­tungskontrollen vor der Durchführung überprüfen und ebenso die Korrektur vor der Herausgabe an die Schüler mindestens stichprobenweise zu begutachten haben. Auf diese Weise wird eventuel­len Elternbeschwerden vorgebeugt und auch den Studienreferendaren die Sicherheit vermittelt, die be­sonders am Anfang ihrer eigenständigen Tätigkeit noch nicht bestehen kann.



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