2.2.1.2 Allgemeine Aufgaben

siehe § 12 ZALR:

1Der Betreuungslehrer unterstützt den Studienreferendar bei allen dienstlichen Aufgaben. 2Er gibt ihm die Möglichkeit zu Hospitationen in seinem Unterricht, trägt die Verantwortung für zu­sammenhängenden Unterricht, den der Studienreferendar vom Betreuungslehrer übernimmt, zieht ihn zu Klassenleitergeschäften sowie zur Vorbereitung von schulischen Veranstaltungen heran und macht ihn mit den Einrichtungen der Schule vertraut.



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