2.2 Rechtliche Grundlagen
2.2.6 Zuständigkeiten innerhalb der Einsatzschule
Vorschlag für die Aufteilung von Zuständigkeiten bei der Betreuung von Studienreferendaren an der Schule
Die folgende Aufgabenbeschreibung muss auf die jeweiligen schulischen Bedingungen bzw. Zuständigkeiten der Einsatzschule angepasst werden!
- Ggf. Erstellen einer schriftlichen Aufgabenverteilung und eines Einarbeitungsplanes für Referendare für die jeweilige Schule, Absprache mit den beteiligten Akteuren
> Sitzung des Schulleitungsteams, erweitert um die Betreuungslehrkräfte - Bestimmung der Betreuungslehrkräfte
>Schulleitung - Abstimmung der Stundenplans des Referendars mit denen der Betreuungslehrkräfte hinsichtlich wöchentlicher Besprechungsstunden
> Schulleitung, Stundenplaner - Einführungsgespräch mit Betreuungslehrkräften zur Klärung ihrer Aufgaben und des Rollenverständnisses
> Schulleitung - Ausführliches erstes Personalgespräch mit Referendar über Unterrichtseinsatz, Stundenplan und pädagogische Ziele der Schule
> Schulleitung - Unterrichtseinsatz des Referendars gemäß § 19 ZALR und ASR 2.3.2.3 prüfen
> Schulleitung, Betreuungslehrkraft - Ggf. Zusatzausbildung des Referendars koordinieren Betreuungslehrkraft
> Schulleitung - Abrechnung der gehaltenen Unterrichtsstunden durch den Referendar
> Schulleitung, Sekretariat, Betreuungslehrkraft - Klärung aller Fragen, die die Höhe der Unterrichtsverpflichtung und die Übernahme ggf. weiterer Aufgaben durch den Referendar betreffen
> Schulleitung, Betreuungslehrkraft - Möglichkeiten zur Hospitation für den Referendar
> Betreuungslehrkraft - Weitere Lehrkräfte der Schule Versorgung mit Lehrbüchern, schulinterne Absprachen in den Fachschaften, Erstellung von Stoffverteilungsplänen etc.
> Betreuungslehrkaft, Verwalter der lernmittelfreien Bücher, Fachbetreuer - Unterrichtsbesuche und deren Nachbesprechung
> Betreuungslehrkraft, Schulleitung - Kriterien zur allgemeinen Bewertung des Unterrichts mit dem Referendar besprechen
> Betreuungslehrkraft, Schulleitung - Ansprechpartner in allen Fragen der Unterrichtsgestaltung
> Betreuungslehrkraft - Terminplanung, langfristige Klärung von eventuellen Kollisionen (Seminartage, Prüfungslehrprobe, Hausarbeit, Kolloquium, mündliche Prüfungen u. a.)
> Betreuungslehrkraft, Schulleitung - Kontaktpflege mit der Seminarschule (z. B. Fachseminarlehrkräfte bis spätestens 20.12. des Jahres, Teilnahme an Seminarveranstaltungen u. a.)
> Betreuungslehrkraft, Schulleitung - Ggf. Personalgespräch nach einem halben Jahr an der Einsatzschule
> Betreuungslehrkraft, Schulleitung - Teilnahme an der 3. Prüfungslehrprobe Betreuungslehrkraft
> Schulleitung - Erstellung der Beobachtungen der Einsatzschule gemäß ASR 1.5.4.
> Schulleitung, Betreuungslehrkraft - Absprache mit Seminarschule bei Verwendung des/der Studienreferendars/in bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen
> Schulleitung