Deckblatt

Handreichung zur Betreuung von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren im 2. Ausbildungsabschnitt im Einsatz an bayerischen Realschulen

Die Handreichung zur Betreuung von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren wurde erstellt durch den Arbeitskreis Seminarorganisation am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Abteilung Realschule.

Diesen Entwurf haben erarbeitet:                          
RSD Hans Wunderlich, Carl-von-Linde-Realschule Kulmbach
RSD Ernst Fischer, Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen
RSD Jürgen Kutta, Staatliche Realschule Herrsching  
sowie die jeweiligen Zentralen FachleiterInnen (ZFL) für ihr Fach

Januar 2011

 

1. Informationen für die Einsatzschule

1.1 Begriffserklärungen

1.1.1 Übersicht über die Vorschriften

1.1.1.1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

Es gilt gegenwärtig die Fassung der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2238-1-K) vom 12. De­zember 1995 in der derzeit gültigen Fassung. Die sechs Abschnitte umfassen allgemeine Feststellungen, Aussagen zum Studium für die einzelnen Lehrämter, zur Fortbildung und zur Ausübung der Lehrämter sowie Sondervorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen.

1.1.1.2 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)

Den aktuellen Stand der LPO I enthält die Bekanntmachung in der Fassung vom 13. März 2008 (GVBl 2008, S. 180). Die LPO I regelt in vier Teilen die Organisation und das Verfahren der Ersten Staatsprüfung, die Stu­dien- und Prüfungsinhalte der einzelnen Fächer sowie die Anerkennung von außerhalb des Gel­tungsbereichs des BayLBG abgelegten Ersten Staatsprüfungen und enthält Übergangs- und Schlussbestimmungen.

1.1.1.3 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

Diese Verordnung in der Fassung vom 29. September 1992 (GVBl 21/1992), zuletzt geändert am 4. August 2007, regelt die Organisation und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung, die Prüfungsleistungen im Einzelnen sowie die Feststellung des Prüfungsergebnisses. Außerdem enthält sie besondere Bestimmungen zur Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach sowie zur Anerkennungsregelung für außerhalb des BayLBG erworbene Lehramtsbefähigungen.

1.1.1.4 Zulassungs- und Ausbildungsordnung (ZALR)

Die geltende Fassung ist in der Bekanntmachung vom 31. August 1995 enthalten (GVBl 22/1995), zuletzt geändert am 4. August 2004 (GVBl S. 577). Die Verordnung enthält in 24 Paragraphen grundsätzliche Festlegungen über den Vorberei­tungs­dienst, die Notenbildung, das Ausbildungspersonal und Inhalte der Ausbildung sowie die damit zu­sammenhängenden Einzelfragen.

1.1.1.5 Anweisung zum Studienseminar an Realschulen (ASR)

Die jeweils aktuelle ASR können Sie über das BRN (www.realschule.bayern.de) einsehen und komplett ausdrucken. Die ASR ist die wichtigste Grundlage für die Seminartätigkeit und für die Einsatzschulen vor Ort.

1.1.1.6 Ausbildungsplan

Die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Grundlagen für ihren künftigen Beruf haben die Studienreferendare während des Studiums an der Univer­sität erworben. Im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen werden sie an die Unterrichtspraxis herangeführt und zu eigenständigem Unterrichten und Erziehen befähigt. Unter der Anleitung erfahrener Seminar- und Betreuungslehrkräfte erwerben sie die dafür er­forderlichen Kompetenzen und Haltungen, abgestimmt und ausgerichtet auf das spezifische Profil der Schulart Realschule, das im jeweils geltenden Lehrplan dargestellt ist. Darin werden der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Realschule beschrieben, ebenso die besonderen Anforderungen an Unterricht und Schulleben. Auf dieser Grundlage soll der vorliegende Ausbildungsplan eine gemeinsam zu tragende Vor­stellung vom Lehramt an der Realschule sichern und in der Erziehungsarbeit, in der Konzep­tion von Unterricht und in den Bemühungen um eine kontinuierliche Schulentwicklung Einheit­lichkeit dort gewährleisten, wo sie erforderlich ist.  

1.1.2 Sonstige Begriffe

1.1.2.1 Zusammenhängender Unterricht (§ 17 Abs. 1 ZALR, ASR 2.1.3)

  • Er findet in enger Zusammenarbeit zwischen der Lehrkraft, die für den Fachunterricht der betreffen­den Klasse zuständig ist, und dem/der Studienreferendar/in statt; die zuständige Lehrkraft trägt die Verantwortung für den Unterricht, die Schülerbeurteilung und –benotung sowie die Ordnungsmaßnahmen.

  • Einsatz mit höchstens 10 Wochenstunden.

1.1.2.2 Eigenverantwortlicher Unterricht (§ 17 Abs. 1 ZALR, ASR 2.1.4)

Er unterscheidet sich vom zusammenhängenden Unterricht (vgl. ASR 2.1.3) vor allem dadurch, dass der/die Studienreferendar/in die volle Verantwortung für den Unterricht übernimmt. Das bedeutet u. a., dass er/sie gleichberechtigtes Mitglied der Lehrerkonferenz ist und die Verantwortung für Leis­tungserhebungen und -bewertungen trägt (zur Verantwortlichkeit der Betreuungslehrkräfte: siehe Handreichungen für Betreuungslehrkräfte). Der/Die Studienreferendar/in ist stimmberechtigtes Mit­glied der Lehrerkonferenz.    

1.1.2.3 Hospitation

Der/Die Studienreferendar/in beobachtet den Unterricht anderer Lehrkräfte.

1.1.3 Formen der Betreuung

Präsenz

Sie sollten als betreuende Lehrkraft grundsätzlich ansprechbar sein. Es genügt nicht zu warten, bis Sie der/die Einsatzreferendar/in „einmal braucht“. Dazu gehört eigenes Aktivsein und das Zugehen auf den/die zu Betreuende/n. Besonders am Beginn ist es auch Ihre Aufgabe, Ängste zu nehmen und Vertrauen zu wecken. Es bewährt sich, eine professionelle Distanz zu wahren.

Integration

Die Studienreferendare/innen kennen am Anfang die banalen Dinge und Regularien der jeweiligen Einsatzschule nicht. Die Integration gelingt dann besonders gut, wenn sie mit bestimmten Schulregeln unterrichtli­cher oder organisatorischer Art konsequent vertraut gemacht werden. Die daraus resultierenden Handlungsmaßstäbe müssen die Studienrefe­rendare/innen frühzeitig erfahren, um mit allen Kolleginnen und Kollegen an einem Strang zu ziehen. Sie als Beratungslehrkraft sind Türöffner, vermitteln die ersten Kontakte zu allen Fachkollegen, appellieren an deren Mitverantwortung bei der kollegialen Begleitung und vermindern so Ressentiments.

Regelmäßige Besprechungen

Betreuung braucht Zeit. Dazu müssen bestimmte Strukturen grundge­legt werden. In den jeweiligen Stundenplänen festgelegte regelmäßige Besprechungsstunden bieten dazu die besten Voraussetzungen. Sollten diese gemeinsamen Stunden nicht gesetzt sein, muss sie die Schullei­tung ermöglichen. Wenn dies im Ausnahmefall nicht möglich ist, so le­gen Betreuungslehrkraft und Einsatzreferendar einen Termin nach Un­terrichtsende fest. Primärer Zweck des Einsatzjahres ist der Zugewinn an Unterrichtspra­xis, die elementar den qualifizierten kollegialen Austausch mit Ihnen braucht.

Weitergabe von Materialien

Sie als erfahrene Lehrkraft haben schon diverse Zugänge zu unterricht­lichen Inhalten erprobt, wissen um ihre Stärken und Schwächen und unterhalten ein großes „Archiv“ mit Materialien, Ideen und Medien. Der Einsatzreferendar profitiert am meisten, wenn Sie Ihre Unterrichtskon­zepte und Materialien mit ihm teilen. „Fertige“ Stundenverläufe sind hierbei wenig hilfreich.

Unterrichtsbesuche und Nachbesprechung

Drei Unterrichtsbesuche pro Halbjahr sind verpflichtend, in schwierigeren Fällen sollte diese Zahl auch erhöht werden. Noch vor dem 1. Dezember erfolgt eine zweite Hospitation, wenn möglich in einer anderen Klasse und nun vielleicht auch schon unangekündigt. Der dritte Besuch muss noch vor dem Halbjahreszeugnis erfolgen. Auch im 2. Halbjahr müssen die beiden ersten Hospitationen frühzeitig abgehalten werden, um in die schriftlichen Beobachtungen einfließen zu können (also bis ca. Ende März). Alle Unterrichtshospitationen werden dokumentiert und nachbespro­chen.

Vorbesprechung von Unterrichtsstunden

Sind Sie grundsätzlich offen, mit dem/der Studienreferendar/in Konzepte zu besprechen. Es ist aber nicht Ihre Aufgabe, Unterrichtsstunden zu planen. Regelmäßige Vorbesprechungen müssen nicht stattfinden. Der/Die Studienreferendar/in soll angehalten werden, immer über den Bildungsgehalt, den Praxisbezug und den Wert der einzelnen Stunde zu reflektieren.  

Hospitationen

Die Betreuungslehrkraft bietet dem/der Einsatzreferendar/in immer wie­der an, in ihren Stunden zu hospitieren. Sie schlägt sogar ganz be­stimmte Stunden vor, in denen der/die angehende Kollege/in neue Im­pulse bekommen kann. Auch Hospitationen bei anderen Fachkolle­gen/innen oder anderen Einsatzreferendaren/innen sind wünschens­wert.

Vorbesprechung zu Leistungsnachweisen

Entsprechend frühzeitig legt der/die Studienreferendar/in seine Planung für große und kleine Leistungsnachweise der Betreuungslehrkraft vor. Diese geht auf Wesentliches ein und wird gerade anfangs auch die endgültige Version vorab überprüfen.

Nachkorrektur von Leistungsnachweisen

Stichprobenartig sollte auf jeden Fall am Beginn des 2. Ausbildungsjah­res jede schriftliche Leistungserhebung vor Rückgabe an die Schüler kontrolliert werden. Je nach Ausbildungsstand des/der Einsatzreferen­dars/in wird sich diese Arbeit verringern. Die Gleichbehandlung aller Schüler/innen muss auch in den Unterrichten der Studienreferen­dare/innen gewährleistet sein.

Nachbesprechung zu Leistungsnachweisen

Es ist weiterhin unbedingt nötig, im Nachgang aus der Planung, Ges­taltung und Korrektur von Leistungsnachweisen Lehren zu ziehen. Hier kann der/die erfahrene Kollege/in dem/der Studienreferendar/in wert­volle/r Ratgeber/in sein.

Vorbereitung von Experimenten

In den Fächern Biologie, Chemie und Physik müssen auch Übungen angeboten werden. Der/Die Studienreferendar/in muss die Möglichkeit haben, Lehrer- und Schülerversuche im Vorfeld auszuprobieren. Bei gefährlichen Experimenten oder auf Nachfrage sollte auch die Betreu­ungslehrkraft anwesend sein.

Aufsicht bei außerschulischen Lernorten

Zeitgemäßer Unterricht bezieht außerschulische Lernorte ein. Diese Möglichkeit sollte auch Studienreferendaren/innen offenstehen. Darüber hinaus sollten sie an Exkursionen ihrer Betreuungslehrkräfte oder ande­rer Fachkollegen/innen teilnehmen können.

Projektarbeit

Die Verbindung von Theorie und Praxis ist ein Wesensmerkmal der Re­alschule, Projektarbeit deshalb eine an der Wirklichkeit orientierte Unter­richtsform. Studienreferendare/innen können als Experten dieser Unter­richtsform in ihren künftigen Kollegien wirken. 

Projektpräsentation

Wie jede Lehrkraft sollen Einsatzreferendare/innen in Klassen der 9. Jahrgangsstufe die Verfahren der Projektpräsentation erfolgreich um­setzen können.

Beteiligung an Schulveranstaltungen

Die Beteiligung an Schulveranstaltungen gehört zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte. Das Engagement für die Schulgemeinschaft und die Präsenz in ihr ist auch ein Bewertungsmerkmal für alle Lehrkräfte, Stu­dienreferendare/innen wie Betreuende.         

1.2 Ausbildung an Einsatzschulen (§ 18 ZALR)

(1) 1Die Ausbildung im zweiten Ausbildungsabschnitt findet an Einsatzschulen statt. 2Die Ent­scheidung darüber, an welchen Schulen der Einsatz erfolgt, trifft das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. 3Bei der Zuweisung werden Ortswünsche des Studienreferendars nach Möglichkeit berücksichtigt; dienstliche Erfordernisse haben jedoch Vorrang.

(2) 1Die Ausbildung im zweiten Ausbildungsabschnitt dient dazu, dass der Studienreferendar eine andere Schule näher kennen lernt, dort durch Erteilung von Unterricht seine pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen erweitert und Sicherheit im Unterrichten gewinnt. 2§ 7 Abs. 3 Satz 1 bleibt unberührt.            

(3) 1Die Studienreferendare erteilen in ihren Prüfungsfächern bis zu elf Wochenstunden eigen­verantwortlichen oder zusammenhängenden Unterricht; ein Einsatz in der Beratung ist auf diese Wochenstunden gegebenenfalls entsprechend anzurechnen. 2Für den Fall einer Unter­richtsaushilfe gilt § 19. 3Die Tätigkeit der Studienreferendare an der Einsatzschule ist durch größere Selbstständigkeit gekennzeichnet; er soll in der Regel überwiegend mit eigenverant­wortlichem Unterricht eingesetzt werden. 4Nach Möglichkeit ist zu vermeiden, dass der Stu­dienreferendar besonders schwierige Klassen oder Unterrichtsgruppen erhält oder überwie­gend zu ungünstigen Unterrichtszeiten eingesetzt wird. 5Der Unterrichtseinsatz soll sich auf alle Jahrgangsstufen der Realschule erstrecken. 6Die Studienreferendare dürfen nicht zum Klassenleiter bestellt und sollen nicht zu Vertretungsstunden herangezogen werden.

(4) 1Der Leiter der Einsatzschule, der Betreuungslehrer (§ 12) und nach Möglichkeit auch ein­zelne Seminarlehrer überzeugen sich durch Unterrichtsbesuche von den Fortschritten der Studienreferendare und beraten sie. 2Besuche der Seminarlehrer werden dem Leiter der Einsatzschule angekündigt.

(5) 1Die Studienreferendare sollen neben der Unterrichtserteilung auch Unterricht des Betreu­ungslehrers und weiterer Lehrer der Einsatzschule besuchen; die Zahl der Hospitationsstun­den richtet sich nach dem Umfang des Einsatzes im eigenverantwortlichen bzw. zusammen­hängenden Unterricht. 2Das Nähere regelt der Leiter der Einsatzschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter.

(6) 1Die Studienreferendare kommen während ihres zweiten Ausbildungsabschnitts in der Regel an zehn Tagen zu Seminarveranstaltungen (Seminartagen) an die Seminarschule. 2Die Se­minartage werden in Absprache mit den Einsatzschulen für den ganzen zweiten Ausbildungs­abschnitt auf bestimmte und gleichbleibende Wochentage festgelegt. 3Jeweils zwei oder drei Seminartage können auch zu zwei- oder dreitägigen Seminarveranstaltungen zusammenge­fasst werden. 4Für die häusliche Ausbildungsarbeit sollen die Studienreferendare/innen im zweiten Ausbildungsabschnitt an einem Wochentag von Unterichtsverpflichtungen freigestellt werden.        

1.3 Die Betreuung im Allgemeinen

1.3.1 Ziel der Betreuung von Einsatzreferendaren

Die Wirksamkeit der Bildungs- und Erziehungsarbeit hängt entscheidend von der Professionalität der Unterrichtenden ab. Insofern ist die fundierte Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zu Experten für Unterricht, Erziehung und Schulentwicklung der Schlüssel zu einem zeitgemäßen Bildungsangebot. Die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Grundlagen für ihren künftigen Beruf haben die Studienreferendare/innen bereits an der Universität erworben. Im Vorbe­reitungsdienst übertragen sie ihr Wissen in die Unterrichtspraxis und wachsen hinein in die Rolle der verantwortlichen Lehrkraft. Unter der Anleitung von erfahrenen Seminar- und Betreuungslehrkräften erwerben sie die dafür erforderlichen Kompetenzen und Haltungen, abgestimmt und ausgerichtet auf das Profil der Schulart Realschule. Im Lehrplan wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag konkreti­siert, ebenso die besonderen Anforderungen an Unterricht und Schulleben, die sich daraus ergeben. Die Betreuung von Studienreferendaren/innen an der Einsatzschule soll demnach eine realschulge­mäße Vorstellung der Gestaltung von Unterricht, Erziehung und Schulentwicklung bei den Lehramts­anwärtern/innen fördern und diese beim Hineinwachsen in den Lehrerberuf unterstützen.   

1.3.2 Unterrichtspraktische Ausbildung an der Einsatzschule

Die Struktur des Vorbereitungsdienstes (einem Schuljahr Seminarschule folgt ein Schuljahr Einsatz­schule) bringt es mit sich, dass große Teile der Zweiten Staatsprüfung im Einsatzschuljahr absolviert werden müssen. Damit gewinnt die Betreuung an der Einsatzschule zusätzliches Gewicht in der schulpraktischen Ausbildung, die – auch wenn hier ein erheblicher Beitrag zur Unterrichtsversorgung zu leisten ist – der primäre Zweck des Zweigschuleinsatzes ist. Ein enger Kontakt und Austausch der Einsatzschule mit der Seminarschule ist deshalb der beste Garant dafür, dass die Ausbildung der künftigen Kollegen/innen erfolgreich verläuft.  

2. Schulleitung

2.1 Rollenverständnis der Schulleitung

Die Studienreferendare decken an Ihrer Schule während des Einsatzjahres in erheblichem Maße Pflichtunterricht eigenverantwortlich ab. Sie sind wie alle hauptamtlichen Lehrkräfte Mitglieder der Lehrerkonferenz und prägen Unterricht und Erziehung mit. Gleichzeitig bereiten sich die Referendare mit hohem Aufwand auf die vielfältigen Prüfungsleistungen der 2. Staatsprüfung vor, die in der Mehr­zahl während des Einsatzes an Ihrer Schule absolviert werden müssen.

Unterrichtserteilung, pädagogisches Handeln und die sichere Bewertung schulrechtlicher Fragen be­dürfen vor allem Ihrer Unterstützung und Förderung mit unterschiedlicher zeitlicher Beanspruchung. Die von Ihnen benannten Betreuungslehrkräfte unterstützen Sie in Ihrer Arbeit durch fachliche und erzieherische Kompetenz nachhaltig.

Gerade Sie als Schulleiterin oder Schulleiter können die künftigen Realschullehrkräfte in den unter­schiedlichen Facetten des Lehrerberufs wie Erziehen, Unterrichten, Beurteilen und Kooperieren för­dern und entscheidend dazu beitragen, dass ein professionelles Selbstverständnis entwickelt wird.      

2.2 Rechtliche Grundlagen

2.2.1 Grundsätzliches

Unterrichtung an der Einsatzschule: ASR 1.5.1.1

2.2.2 Arbeiten zu Schuljahresbeginn

2.2.2.1 Dienstantritt/Dienstbeendigung

Dienstantritt/Dienstbeendigung: ASR 1.5.1.2

2.2.2.2 Erteilung der Unterrichtsaufträge

  • Unterrichtsaufträge (im Rahmen der Unterrichtsaushilfe) sind nur während des zweiten Ausbildungsabschnitts möglich. Sie werden von der Leitung der Einsatzschule erteilt.

  • Die Leitung der Einsatzschule setzt den/die Studienreferendar/in ausschließlich in den Prüfungsfä­chern und entsprechend ASR 1.5.2.3 von der Seminarleitung erteilten Unterrichtsauftrags ein (siehe ASR 1.5.2.1 und 2.3.2.3)

Umfang des Unterrichtsauftrags: ASR 1.5.2.2

2.2.2.3 Umfang des Einsatzes

Für den Umfang des Einsatzes gelten folgende Bestimmungen:

a) § 18 ZALR

2Für den Fall einer Unterrichtsaushilfe gilt § 19. 3Die Tätigkeit der Studienreferendare an der Einsatzschule ist durch größere Selbstständigkeit gekennzeichnet; er soll in der Regel überwie­gend mit eigenverantwortlichem Unterricht eingesetzt werden. 4Nach Möglichkeit ist zu vermeiden, dass der Studienreferendar besonders schwierige Klassen oder Unterrichtsgruppen erhält oder überwiegend zu ungünstigen Unterrichtszeiten eingesetzt wird. 5Der Unterrichtseinsatz soll sich auf alle Jahrgangsstufen der Realschule erstrecken. 6Die Studienreferendare dürfen nicht zum Klassenleiter bestellt und sollen nicht zu Vertretungsstunden herangezogen werden.

b) § 19 ZALR

1Im zweiten Ausbildungsabschnitt und im Fall des § 7 Abs. 4 Satz 2 sollen die Studienreferendare über elf Wochenstunden hinaus mit bis zu sechs weiteren Wochenstunden zur Unterrichtsaushilfe herangezogen werden. 2Das Höchstmaß von 17 Wochenstunden darf mit Rücksicht auf die Ausbil­dung in keinem Fall überschritten werden. 3Die Studienreferendare dürfen auch bei Unterrichtsaus­hilfen nur in ihren Prüfungsfächern eingesetzt werden. 4Den Studienreferendaren mit den Fächern Deutsch, Physik oder Chemie dürfen auch im Rahmen einer Unterrichtsaushilfe nicht mehr als zwei Klassen oder Unterrichtsgruppen im Fach Deutsch bzw. Physik bzw. Chemie übertragen werden. 5Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

c) siehe ASR 2.3.2.3

Bei der Einteilung ist zu beachten, dass der/die Studienreferendar/in auch in Jahrgangsstu­fen eingesetzt werden muss, in denen er/sie noch keine Prüfungslehrprobe abgeleistet hat. Trotzdem ist eine gewisse Zahl von Parallelführungen anzustreben, um keine Überforderung aufkommen zu lassen. Es geht hier darum, für alle weitgehend gleiche Prüfungsbedingungen zu schaffen. Kann der/die Studienreferendar/in nicht in allen Teilbereichen eines Faches mit mindestens drei Stunden eingesetzt werden, so ist ein Auffüllen bis zur Grenze von drei Stunden durch eine Hospitation möglich. Dabei darf jedoch die Gesamtzahl von 21 Stunden einschließlich der Besprechungsstunden nicht überschritten werden.

2.2.2.4 Berücksichtigung in der jährlichen Datenerhebung zur Unterrichtsversorgung

Die Berücksichtigung ist folgendermaßen geregelt: ASR 1.5.4.2

2.2.2.5 Bestimmung einer Betreuungslehrkraft

§ 12 ZALR

1Zur Betreuung der Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt bestimmt der Leiter der Einsatzschule einen oder mehrere Lehrer mit der den Prüfungsfächern des Studienreferendars ent­sprechenden Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen zu Betreuungslehrern; diese Auf­gabe ist einer dafür qualifizierten Lehrkraft zu übertragen. 2Fehlen geeignete Betreuungslehrer, so übernimmt der Leiter der Schule die Betreuung, die sich auf die allgemeinen pädagogischen und erzieherischen Bereiche erstreckt; die Betreuung des Fachunterrichts ist in Verbindung mit der Se­minarschule, gegebenenfalls mit dem Ministerialbeauftragten zu klären, der auch eine geeignete Lehrkraft einer benachbarten Schule als Betreuungslehrer bestellen kann.

2.2.2.6 Betreuungslehrkraft im Religionsunterricht

siehe ASR 1.5.3.5

2.2.2.7 Einweisung der Betreuungslehrkraft

siehe ASR 1.5.3.1

2.2.2.8 Anrechnungsstunden der Betreuungslehrkraft

siehe ASR 1.5.3.2

Anrechnungsstunden in Informationstechnologie und Sozialwesen können nicht vergeben werden.  

2.2.2.9 Abstimmung der Stundenpläne

siehe ASR 1.5.3.4

2.2.2.10 Zusatzausbildung Sozialwesen

siehe ASR 2.5.4.4 und 2.5.4.5

2.2.2.11 Zusatzausbildung Informationstechnologie

siehe ASR 2.5.2.2 und 2.5.2.3

2.2.2.12 Vergütung des Unterrichtsauftrags

siehe ASR 1.5.2.4

2.2.3 Arbeiten im Laufe des Schuljahres

2.2.3.1 Erkrankungen / Befreiungen

siehe ASR 1.5.1.3

2.2.3.2 Unterrichtsbesuche durch die Leitung der Einsatzschule

a) § 18 ZALR

Der Leiter der Einsatzschule, der Betreuungslehrer (§ 12) und nach Möglichkeit auch einzelne Se­minarlehrer überzeugen sich durch Unterrichtsbesuche von den Fortschritten der Studienreferen­dare und beraten sie. Besuche der Seminarlehrer werden dem Leiter der Einsatzschule angekün­digt.

b) siehe ASR 1.5.4.1

2.2.3.3 Nachweis über Unterrichtsbesuche

siehe ASR 1.5.3.3

2.2.3.4 Teilnahme an außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen

siehe ASR 1.5.4.3

An normalen Lehr- und Studienfahrten sollen und können die Studienreferendare/innen nach Absprache mit der Seminarschule teilnehmen. An Schülerskikursen als Skilehrer/innen nur die Studienreferendare/innen mit dem Prüfungsfach Sport. In diesem Fall ist die Seminarschule und der Seminarlehrer zu kontaktie­ren, um mit ihnen den genauen Einsatz abzusprechen.  

2.2.4 Dritte Prüfungslehrprobe

2.2.4.1 Festlegung der Prüfungskommission

siehe ASR 3.1.4.4

2.2.4.2 Verfahren bei der Abwicklung

siehe ASR 3.1.4.4

2.2.4.3 Mitwirkung der Betreuungslehrkraft

siehe ASR 3.1.4.3

2.2.4.4 Besprechung der Prüfungslehrprobe

siehe ASR 3.1.4.5

2.2.4.5 Vorstundenregelung

siehe ASR 3.1.1.5

2.2.4.6 Experimentierfächer

siehe ASR 3.1.1.6

2.2.4.7 Notenfindung und Bekanntgabe

siehe ASR 3.1.1.13

Sollte der Einsatzschulleiter mit dem/der Studienreferendar/in die Stunde besprechen, so ist unbedingt darauf zu achten, dass er dabei nicht die Note begründet.

2.2.4.8 Unterrichtstätigkeit am Tag der Prüfungslehrprobe

siehe ASR 3.1.1.12

Aus den verschiedensten Gründen empfiehlt es sich, den/die Studienreferendar/in am Tag der Prü­fungslehrprobe vom Unterricht freizustellen.  

2.2.4.9 Niederschrift der Prüfungslehrprobe

siehe ASR 3.1.1.15

2.2.4.10 Ablauf der 3. Prüfungslehrprobe

  1. Staatsministerium bestimmt die prüfende Seminarschule

  2. Seminarschule vereinbart mit der Einsatzschule den Termin der Prüfungslehrprobe (Datum, Zeit)

  3. Bekanntgabe des Termins der 3. Prüfungslehrprobe an den/die Studienreferendar/in

  4. Evtl. Festlegung der Vorstunde zur 3. Prüfungslehrprobe mit der Stammschule des/der Studienreferendars/in

  5. Betreuungslehrer ist bei der Vorstunde anwesend

  6. Vor Beginn der Lehrprobe:
    - Prüfungsvorsitzende/r fragt Referendar/-in nach der Gesundheit
    - Evtl. Information der Klasse über die Prüfungszeit
    - Ggf. Vorstellung der auswärtige Prüfer/innen
    - Ggf. Appell an die Klasse für aktive Mitarbeit und Wunsch nach einer schönen Stunde

  7. Prüfungslehrprobe:

    Besprechung der Prüfungskommission
    - Reihenfolge der Beiträge (ohne Notenbezug!):
       a) Fachseminarlehrkraft
       b) Betreuungslehrer
       c) Einsatzschulleiter/in
       d) Vorsitzender/in
    - zuerst wesentliche Gesichtspunkte mit Bezug auf Unterrichtsverlauf
    - Betreuungslehrkraft verlässt den Besprechungsraum
    - in einer zweiten Runde den Notenvorschlag einbringen

    Stellungnahme des Referendars
    - zuerst drei weitere formale Fragen des/der Vorsitzenden:
    a) Prüfungsvorsitzende/r fragt Studienreferendar/in nach der Gesundheit
    b) „Haben Sie formale Einwendungen gegen die Wertung der Prüfungslehrprobe, z. B. Thema und Termin der PLP rechtzeitig erhalten?
    c) „Hatten Sie die Möglichkeit der Vorstunde?“
    - dann: „Sie können jetzt zur Prüfungslehrprobe Stellung nehmen, wenn Sie das möchten.“
    - Ggf. Nachfragen der Prüfungskommission
    - Studienreferendar/-in verlässt den Raum

  8. Erneute Besprechung der Prüfungskommission und endgültige Festlegung der Note

  9. Bekanntgabe der Note:
    - Vorsitzende/r: „Sie wissen, dass wir Ihnen nur die Note bekannt geben können, sie aber nicht begründen dürfen.
    - Bekanntgabe der Note

  10. Evtl. Stellungnahme der Seminarlehrkraft in einem anderen Raum 

2.2.5 Beobachtungen der Einsatzschule

2.2.5.1 Kontaktaufnahme zur Seminarschule

Bis zum 20. Dezember findet eine telefonische Besprechung der Betreuungslehrkräfte mit den je­weiligen Seminarlehrkräften statt. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Betreuungslehrkräfte, deshalb soll die Seminarschule den Einsatzschulen vorab mitteilen, zu welchen Zeiten die Semi­narlehrkräfte zu erreichen sind. 

siehe auch ASR 1.5.4.4

Bei der Erstellung der Beobachtungen der Einsatzschule sind die zuständigen Betreuungs­lehrkräfte zu beteiligen.  

2.2.5.2 Musterinhalte von Beobachtungsbögen

Die verschiedenen Unterpunkte sind mit jeweils drei abgestuften Bemerkungen versehen.

1. UNTERRICHTSKOMPETENZ

1.1 Planung und Vorbereitung des Unterrichts

guter Studienreferendar: Herr Referendar bereitete den Unterricht stets sehr gründlich, lehrplangemäß und insgesamt fachlich sicher vor. Dabei achtete er stets auf die altersgemäße Darbietung, ein ansprechendes Niveau und eine überlegte didaktische Reduktion. Dank klarer Strukturierung und eines logischen Aufbaus konnten die Schüler immer gut folgen. Im Religionsunterricht gelang ihm auch bei umfangreichen Themen bereits eine überzeugende Schwerpunktsetzung sowie die notwendige Vertiefung.

mittlere Leistungsfähigkeit: Frau Referendarin bereitete sich gewissenhaft und effektiv auf ihren Unterricht vor. Während zu Beginn des Unterrichtseinsatzes noch Schwierigkeiten auftraten, die Unterrichtssequenzen zeit- und schwerpunktmäßig zu planen, so gelang dies im Laufe des Einsatzjahres zunehmend sicherer. Das richtige Maß didaktischer Reduktion erreicht sie nicht immer, um mit jüngeren wie älteren Schülern gleichermaßen geschickt umzugehen. 

geringe Leistungsfähigkeit: Herr Referendar bereitete seinen Unterricht nicht immer mit der notwendigen Sorgfalt und Eigeninitiative vor. In beiden Fächern unterlaufen ihm noch fachliche Fehler, sodass er dem Anforderungsniveau der höheren Jahrgangsstufen nur bedingt gewachsen ist. Der Stundenaufbau braucht gründlichere fachliche Durchdringung. Vertiefendes Hinterfragen und Problematisieren der Themen muss erfolgen, um einerseits die vom Lehrplan geforderten Schwerpunkte klar zu definieren, andererseits das Unterrichtsniveau stets der Al­tersstufe anzupassen.

1.2 Didaktik/Metodik

guter Studienreferendar: Die Unterrichtsinhalte konnten aufgrund seiner Fähigkeit, die wissenschaftlich-theoretischen Inhalte seiner Fächer in einer der Altersstufe und Aufnahmefähigkeit der Schüler entsprechenden Weise in die Praxis umzusetzen, die Schüler ansprechen und motivieren. Ein versierter Umgang mit offenen und handlungsorientierten Unterrichtsformen regte die Schüler unter Einsatz vielfältiger Medien zu vermehrter Eigentätigkeit an. Karikaturen, selbst gefertigte aufklappbare Arbeitsblätter, die einer zeitaufwändigen Vorbereitung bedürfen, und ausgewählte Filmsequenzen kamen u. a. zum Einsatz.    

mittlere Leistungsfähigkeit: Mit zunehmender Unterrichtspraxis konnte sie ihr methodisches Repertoire insgesamt auf eine brei­tere Basis stellen, um Medien und Unterrichtsmittel stets zweckdienlich, variabel und mit dem zwei­fellos vorhandenen Geschick einzusetzen. Allerdings muss sie noch mehr Gespür für den angemes­senen didaktischen Ort jeder Unterrichtsform entwickeln. Handlungsorientierung konnte die Schüler motivieren und diese zu vermehrter Eigentätigkeit anregen. 

geringe Leistungsfähigkeit: In beiden Fächern sind im didaktisch-methodischen Bereich deutliche Verbesserungen notwendig, um Unterrichtsökonomie und methodische Vielfalt zu erreichen. Noch dominiert meist monotoner Lehrer-Schüler-Dialog. Fächerübergreifendes und handlungsorientiertes Arbeiten muss wesentlich stärker betont, der Einsatz fachspezifischer Unterrichtsmittel deutlich variiert werden. 

1.3 Durchführung des Unterrichts

guter Studienreferendar: Geschickte Frage- und Impulstechnik sowie objektbezogenen Wechsel bei Gruppen-, Partner- oder Einzelarbeit kann der Referendar bereits sehr geschickt und routiniert durchführen. Dabei werden die Darbietungsformen (z. B. Frontalunterricht oder moderierender Stil) konsequent von der Lehr­kraft bestimmt. Mit klaren, überzeugenden Gesten und einer sicheren Gesprächsführung werden die Unterrichtsergebnisse erarbeitet und meist in strukturierten Tafelbildern festgehalten. Hervorzuhe­ben ist seine Übersicht über die Klasse, indem auch die „Nichtmelder“ zu aktiver Mitarbeit bewegt werden können.    

mittlere Leistungsfähigkeit: Ein überlegter Wechsel der Sozial- und Aktionsformen muss noch mehr in die Selbstverständlich­keiten der Unterrichtsführung einbezogen werden. Flexibel konnte die Referendarin auf abwei­chende Schülerantworten reagieren, diese in den Stundenverlauf einbeziehen, wenn es dem Thema dienlich und der Schülerorientierung nützlich war. Dabei unterschied sie klar zwischen unterrichtli­chen Störversuchen und förderlichen Unterrichtsbeiträgen, sodass selten Disziplinprobleme entstan­den sind.

geringe Leistungsfähigkeit: Artikulation und Diktion weisen noch Schwächen auf. Schwierigkeiten bereiteten während des gesamten Einsatzjahres seine Mängel bei der Schülermotivation, zur Aktivierung und Einbeziehung möglichst vieler Heranwachsender in das Unterrichtsgeschehen, die Tech­nik der Gesprächsführung sowie der Führungsstil. Im Vordergrund der Unterrichtsgestal­tung standen der Lehrervortrag, die unnötig ausführliche Kommentierung von Schülerbei­trägen und eine damit verbundene geringe Flexibilität bei den Methoden.    

1.4 Feststellung des Lernfortschritts

guter Studienreferendar: Vor allem im Mathematikunterricht werden Hausaufgaben meist anhand einer Hausaufgabenfolie besprochen; bei schriftlichen Leistungsnachweisen und mündlichen Wiederholungen ist Variabilität vorhanden. Sorgfältige Ausarbeitungen, Lehrplan bezogene Inhalte mit mittlerem Niveau und nach­vollziehbare, transparente Bewertungen sind geläufig. Einer sachgemäßen und fördernden Überprü­fung der Arbeitshefte und –mappen der Schüler sollte ein umfangreicherer zeitlicher Raum gegeben werden.    

mittlere Leistungsfähigkeit: Die Hausaufgabenstellung erfolgte nicht immer eindeutig und in einem zeitlich vertretbaren Maß. Die Durchsicht von Übungsaufsätzen und Heftkontrolle in Klassenstärke wurde mehrmals durchge­führt, um den Schülern Lernhilfen zu geben. Frau Referendarin erstellte weitgehend selbstständig die schriftlichen Leistungsnachweise. Der bisweilen vorhandenen Unsicherheit bei der Bewertung und Kommentierung von Aufsätzen kann die Lehrkraft sicher noch begegnen, wenn sie Bemerkun­gen noch konkreter auf den Einzelfall bezieht und Bewertungsschemata noch stärker verinnerlicht. 

geringe Leistungsfähigkeit: Den Englischunterricht kann er dank solider Beherrschung der Fremdsprache konsequent einsprachig führen. Mündliche und schriftliche Leistungserhebungen sind im Hinblick auf Schwierigkeitsgrad und Umfang in der Regel angemessen, um zuverlässige, transparente Korrektur ist er bemüht. Fehler werden bisweilen noch übersehen. 

1.5 Unterrichtserfolg

guter Studienreferendar: Mit natürlichem Lehrgeschick, der Betonung eines differenzierten Übens und Wiederholens am rich­tigen didaktischen Ort und mit der Vorbereitung sauberer und übersichtlicher Hefteinträge gelingt das Erreichen der Lernziele durchaus bemerkenswert. Dabei betont der Referendar stets die Erar­beitung der Unterrichtsziele durch die Schüler, nicht deren Belehrung. 

mittlere Leistungsfähigkeit: Im Unterrichtsalltag gelingt das Erreichen der Lernziele insgesamt zufrieden stellend. Zwischenwiederholungen in Verbindung mit übersichtlichen Hefteinträgen müssen in beiden Fächern sowohl häufiger erfolgen als auch zeitlich ausgeweitet werden. Eine deutlich höhere Schülerbeteiligung in Phasen des Übens und Wiederholens ist anzustreben.  

geringe Leistungsfähigkeit: Das Erreichen der vom Lehrplan vorgesehenen Lernziele wird nicht immer schlüssig nach­gewiesen, was auch in der Hausaufgabenqualität der unterrichteten Klassen sichtbar wird. Durch Zwischenfragen der Schüler aus dem Konzept gebracht, versuchte er meist mit zu­sätzlichen Erklärungen, die jedoch eher zur Verwirrung beitrugen, die geforderten Stundenziele zu erreichen. Generell wird für Üben und Wiederholen zu wenig Zeit verwendet.

1.6 Sonstiges

guter Studienreferendar: Durch mehrmaliges Kontaktieren der Betreuungslehrkräfte mit der Seminarschule konnten Bereiche der didaktischen und methodischen Planung des Unterrichts gezielt angesprochen und optimiert wer­den.  

mittlere Leistungsfähigkeit: Wiederholte Gespräche zwischen Betreuungs- und Seminarlehrkräften konnten Hilfestellung bei didaktischen und methodischen Planungen geben und den Unterrichtserfolg verbessern.  

geringe Leistungsfähigkeit: Wiederholte Gespräche zwischen Betreuungs- und Seminarlehrkräften konnten punktuelle Verbesserungen bei didaktischen und methodischen Planungen einleiten und den Unter­richtserfolg verbessern.  

2. ERZIEHERISCHE KOMPETENZ

2.1 Lehrerpersönlichkeit

guter Studienreferendar: Herr Referendar besitzt neben einem natürlichen Lehrgeschick auch eine schon deutlich ausgeprägte Lehrerpersönlichkeit sowie stets einen freundlichen, aber auch bestimmten Unterrichtston, der immer eine vertrauensvolle Lehrer-Schüler-Beziehung entstehen lässt. Er behält seine stets positive Aus­strahlung auch in Stresssituationen und begegnet Nachlässigkeiten bei aller Sympathie für jugendge­mäßes Verhalten immer konsequent. Die Förderung personaler Grundkompetenzen wie Respekt, Tole­ranz oder Hilfsbereitschaft sind ihm nicht nur als künftiger Religionslehrkraft wesentlicher Bildungs­auftrag.    

mittlere Leistungsfähigkeit: Frau Referendarin besitzt durchaus vorhandenes Lehrgeschick, eine noch ausbaufähige Lehrerpersön­lichkeit sowie stets einen insgesamt freundlichen, aber auch bestimmten Unterrichtston, der eine in der Regel vertrauensvolle Lehrer-Schüler-Beziehung entstehen lässt. Auch zurückhaltende Schüler wer­den zur Mitarbeit ermuntert. Die Lehrkraft verliert ihre positive Haltung in einigen unterrichtlichen Stresssituationen noch zu leicht, sodass bei Nachlässigkeiten nicht immer die sachlich gebotenen er­zieherischen Konsequenzen einleitet werden. Werthaltungen wie Respekt, Toleranz oder Hilfsbereit­schaft will sie den Klassen stets vermitteln. 

geringe Leistungsfähigkeit: Durch sein freundliches und offenes, manchmal aber auch anbiedernd wirkendes Auftreten gelang es ihm schnell, Kontakt mit seinen Klassen zu bekommen. Dadurch war jedoch die gesunde Mischung zwischen Nähe und Distanz zu den Schülern nicht gewährleistet. In der Anwendung erzieherischer Maßnahmen war Herr Referendar zu selten konsequent. 

2.2 Führen der Klasse

guter Studienreferendar: Mit sehr sicherem Auftreten in allen Klassen, dem partnerschaftlichen Führungsstil und seinem Ver­ständnis für Kinder und Jugendliche gewinnt er stets deren Vertrauen. Auch bei abweichendem Schülerverhalten ist der Referendar in der Lage, mit Konsequenz und Verantwortung geordneten Un­terricht zu sichern.    

mittlere Leistungsfähigkeit: Mit sicherem Auftreten in allen Klassen strebte sie stets partnerschaftlichen Führungsstil an, zeigte wohlwollendes Verständnis für Kinder und Jugendliche und konnte insgesamt einen geordneten Unter­richtsverlauf garantieren. 

geringe Leistungsfähigkeit: Der Referendar strebte zwar in allen Klassen einen partnerschaftlichen Führungsstil an und zeigte wohlwollendes Verständnis für Kinder und Jugendliche, konnte sich aber im Hinblick auf einen geordneten Unterrichtsverlauf zu wenig artikulieren. Unruhe und lockeres Arbeitsverhalten der Schüler waren die logische Folge.

2.3 Umgang mit dem einzelnen Schüler

guter Studienreferendar: Dem wesentlichen schulischen Auftrag, Persönlichkeitsbildung und –entwicklung zu fördern, kommt der Referendar deutlich feststellbar nach. Ebenfalls legte er sehr großen Wert auf Höflichkeit und Disziplin. Darüber hinaus förderte er in seinen Klassen Teamfähigkeit sowie Lern- und Leistungsbe­reitschaft. Er reagierte auf Störungen stets angemessen und konnte den Schülern überzeugend den Sinn notwendiger Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verdeutlichen. Die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus förderte er mit Beratung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten. 

mittlere Leistungsfähigkeit: Mit ruhiger, freundlicher Art zeigte sie sich den Schülern gegenüber einfühlsam und bemühte sich, differenziert auf Schwierigkeiten Einzelner einzugehen. In den Klassen gelang es ihr zunehmend, eine konfliktfreie und produktive Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Den Schülern begegnet sie offen, freund­lich und mit Nachdruck. Sie ist in der Lage, erzieherische Probleme zu erkennen und versucht diese selbstständig zu lösen.

geringe Leistungsfähigkeit: Mit freundlicher Art zeigte er sich den Schülern gegenüber einfühlsam und bemühte sich, differenziert auf Schwierigkeiten Einzelner einzugehen. In den Klassen gelang es ihm aber nur selten, eine konfliktfreie und produktive Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Den Schülern begegnet er offen, jedoch zu wenig konsequent in der Durchsetzung seiner unterrichtlichen Intentionen. Der Einsatz dringend gebotener Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Ein­zelfällen erfolgte nicht. 

2.4 Außerunterrichtliches Wirken

guter Studienreferendar: Aufgrund seiner Vorbildwirkung erreichte der Referendar bald eine hohe Akzeptanz in den Klassen, sodass die Schüler auch über den Unterricht hinaus Motivation entwickelten. Die Teilnahme an Ein­kehrtagen diente auch dazu, Grundzüge der Persönlichkeit eines Schülers bzw. der Struktur von Klas­sen zu erkennen. 

mittlere Leistungsfähigkeit: Die Referendarin hat sich mit einer Deutschklasse am Projekt „Klartext“ der lokalen Tageszeitung beteiligt und durch die Praxisbegegnung das Interesse vieler Schüler an journalistischen Textformen geweckt. Die Unterrichtsergebnisse wurden mit Lernplakaten im Schulhaus präsentiert.

geringe Leistungsfähigkeit: Der Referendar hat sich mit einer Deutschklasse am Projekt „Klartext“ der lokalen Tageszei­tung beteiligt und durch die Praxisbegegnung das Interesse vieler Schüler an journalistischen Textformen geweckt. Eine Präsentation der Unterrichtsergebnisse erfolgte jedoch nicht. 

3. HANDLUNGS- UND SACHKOMPETENZ

3.1 Fachliches, pädagogisches und schulrechtliches Wissen

guter Studienreferendar: Herr Referendar besitzt in beiden Unterrichtsfächern fundiertes Fachwissen, geht insbesondere mit den Betreuungslehrkräften auf Anregungen organisatorischer oder pädagogischer Art ein und setzt Tipps erfahrener Pädagogen unterrichtlich um. Die intensive Reflexion verschiedener methodisch-didaktischer Anregungen trugen zur Erweiterung seiner Fach- und Sachkompetenz bei.

mittlere Leistungsfähigkeit: Frau Referendarin weist in beiden Unterrichtsfächern gesichertes fachliches Können auf, geht auf methodisch-didaktische wie erzieherische Anregungen ihrer Betreuungslehrkräfte ein und setzt diese reflektiert im eigenen Unterricht um.    

geringe Leistungsfähigkeit: Auf die fachlichen Mängel des Referendars wurde bereits bei der Bewertung der Unter­richtskompetenz hingewiesen. Dennoch zeigte er sich durchaus interessiert an fachlichen Gesprächen, war dabei aufgeschlossen und lernwillig, hatte aber bei der Umsetzung der methodischen und pädagogischen Anregungen noch erhebliche Defizite. Systematische Forcierung der Methodenkompetenz ist geboten. 

3.2 Einsatzbereitschaft

guter Studienreferendar: Der Studienreferendar tritt dem Kollegium und dem Verwaltungspersonal stets offen, freundlich und hilfsbereit gegenüber, zur Schulleitung verhält er sich in jeder Weise loyal. Terminvereinbarungen im organisatorischen und pädagogischen Bereich konnten immer zuverlässig eingehalten werden. Trotz hoher zeitlicher Inanspruchnahme durch Vorbereitung auf die Zweite Staatsprüfung brachte sich der Referendar bei Schulgottesdiensten vielfältig ein. Ein Unterrichtsprojekt zum Thema „Aids­prävention“ konnte auf Schulebene auch anderen Klassen Orientierung geben. 

mittlere Leistungsfähigkeit: Die Referendarin tritt der Schulleitung und auch dem Verwaltungspersonal gegenüber stets zuvor­kommend, loyal und hilfsbereit auf. Terminvereinbarungen im organisatorischen und pädagogischen Bereich konnten immer zuverlässig eingehalten werden. Ihr kann ein hohes Maß an Pflichtbewusst­sein, Pünktlichkeit und Arbeitsdisziplin bescheinigt werden. 

geringe Leistungsfähigkeit: Der Referendar tritt der Schulleitung und auch dem Verwaltungspersonal gegenüber meist zuvorkommend, bisweilen jedoch auch distanziert auf. Terminvereinbarungen im organisa­torischen und pädagogischen Bereich konnten in der Regel zuverlässig eingehalten wer­den. 

3.3 Zusammenarbeit/Teamfähigkeit

guter Studienreferendar: Seine positive Ausstrahlung und die personale Kompetenz förderten partnerschaftliche Begegnungen in einem großen Lehrerkollegium, gute Zusammenarbeit und intensive Gespräche über das Verhalten einzelner Schüler, die Problematik des katholischen Religionsunterrichts in der Diaspora und die da­durch notwendige Bildung klassenübergreifender Schülergruppen. Die Eltern schätzen seinen part­nerschaftlichen Umgang mit den Jugendlichen und die Hinweise zur individuellen Leistungssteige­rung einzelner Schüler. 

mittlere Leistungsfähigkeit: Ihr berufliches Interesse und ihre soziale Kompetenz förderten partnerschaftliche Begegnungen in­nerhalb eines großen Kollegiums. Da eine positive Grundeinstellung stets erkennbar ist, erfreute sich die Referendarin auch der Akzeptanz der Eltern.  

geringe Leistungsfähigkeit: Die Kommunikation mit den Betreuungslehrkräften war wiederholt beeinträchtigt wegen der zu geringen Bereitschaft, konstruktive Kritik auch umzusetzen. Akzeptanzprobleme der Lehrkraft bei den Eltern hatten ihre Ursachen in der Sicherung eines geordneten Unterrichts und dem daraus resultierenden geringen Lernerfolgs. 

2.2.6 Zuständigkeiten innerhalb der Einsatzschule

Vorschlag für die Aufteilung von Zuständigkeiten bei der Betreuung von Studienreferendaren an der Schule  

Die folgende Aufgabenbeschreibung muss auf die jeweiligen schulischen Bedingungen bzw. Zustän­digkeiten der Einsatzschule angepasst werden!

  • Ggf. Erstellen einer schriftlichen Aufgabenverteilung und eines Einarbeitungsplanes für Referendare für die jewei­lige Schule, Absprache mit den beteiligten Akteuren
    > Sitzung des Schulleitungsteams, er­weitert um die Betreuungslehrkräfte

  • Bestimmung der Betreuungslehrkräfte
    >Schulleitung

  • Abstimmung der Stundenplans des Referendars mit de­nen der Betreuungslehrkräfte hinsichtlich wöchentlicher Besprechungsstunden
    > Schulleitung, Stundenplaner

  • Einführungsgespräch mit Betreuungslehrkräften zur Klä­rung ihrer Aufgaben und des Rollenverständnisses
    > Schulleitung

  • Ausführliches erstes Personalgespräch mit Referendar über Unterrichtseinsatz, Stundenplan und pädagogische Ziele der Schule
    > Schulleitung

  • Unterrichtseinsatz des Referendars gemäß § 19 ZALR und ASR 2.3.2.3 prüfen
    > Schulleitung, Betreuungslehrkraft

  • Ggf. Zusatzausbildung des Referendars koordinieren Betreuungslehrkraft
    > Schulleitung

  • Abrechnung der gehaltenen Unterrichtsstunden durch den Referendar
    > Schulleitung, Sekretariat, Betreuungslehrkraft

  • Klärung aller Fragen, die die Höhe der Unterrichtsver­pflichtung und die Übernahme ggf. weiterer Aufgaben durch den Referendar betreffen
    > Schulleitung, Betreuungslehrkraft

  • Möglichkeiten zur Hospitation für den Referendar
    > Betreuungslehrkraft

  • Weitere Lehrkräfte der Schule Versorgung mit Lehrbüchern, schulinterne Absprachen in den Fachschaften, Erstellung von Stoffverteilungsplänen etc. 
    > Betreuungslehrkaft, Verwalter der lernmittelfreien Bücher, Fachbetreuer 

  • Unterrichtsbesuche und deren Nachbesprechung
    > Betreuungslehrkraft, Schulleitung

  • Kriterien zur allgemeinen Bewertung des Unterrichts mit dem Referendar besprechen
    > Betreuungslehrkraft, Schulleitung

  • Ansprechpartner in allen Fragen der Unterrichtsgestal­tung
    > Betreuungslehrkraft

  • Terminplanung, langfristige Klärung von eventuellen Kol­lisionen (Seminartage, Prüfungslehrprobe, Hausarbeit, Kolloquium, mündliche Prüfungen u. a.)
    > Betreuungslehrkraft, Schulleitung

  • Kontaktpflege mit der Seminarschule (z. B. Fachsemi­narlehrkräfte bis spätestens 20.12. des Jahres, Teilnahme an Seminarveranstaltungen u. a.)
    > Betreuungslehrkraft, Schulleitung

  • Ggf. Personalgespräch nach einem halben Jahr an der Einsatzschule
    > Betreuungslehrkraft, Schulleitung

  • Teilnahme an der 3. Prüfungslehrprobe Betreuungslehrkraft
    > Schulleitung

  • Erstellung der Beobachtungen der Einsatzschule gemäß ASR 1.5.4.
    > Schulleitung, Betreuungslehrkraft

  • Absprache mit Seminarschule bei Verwendung des/der Studienreferendars/in bei außerunterrichtlichen Schulver­anstaltungen
    > Schulleitung

2.3 Chronologische Checkliste

MITTE MAI        

Beantragung von Einsatzreferendaren mit der vorläufigen Unterrichtsübersicht


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MITTE AUGUST

Einsehen der Einsatzzuweisungen im BRN


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ENDE DER SOMMERFERIEN        

Einarbeitung von Studienreferendare in die Unterrichtsübersicht
siehe § 19 ZALR, ASR 2.3.2.3

  • Stundenanzahl: siehe Zuweisungsanordnung
  • keine Klassenleitung
  • In jedem Prüfungsfach und evtl. im Ergänzungsfach bzw. in jedem Teilfach (z. B. Ku/W/TZ) mit wenigstens 3 Wochenstunden Pflichtunterricht, in Ausnahmefällen auch in einem Fach in Form von zusammenhängendem Unterricht, der allerdings nicht vergütet werden kann.
  • nicht mehr als 2 Klassen in Deutsch (auch bei Parallelklassen) 
  • nicht mehr als 4 Klassen in Physik und Chemie aus höchstens zwei unterschiedlichen Jahr­gangsstufen und Wahlpflichtfächergruppen 
  • jährliche Datenerhebung: siehe ASR 1.5.4.2


Zusatzausbildung in Informationstechnologie

  • Mit bestandener Klausur des Aufbaukurses kann im ersten HJ an der Einsatzschule im Fach Informationstechnologie hospitiert werden.
  • auch Unterrichtsversuche bis hin zu zusammenhängendem Unterricht sind möglich.
  • Die Zusatzausbildung im Fach Informationstechnologie wird mit einer Prüfungslehrprobe am Ende des dritten Halbjahres abgeschlossen. Diese wird in der Regel an der Einsatzschule ab­gehalten. Auf Antrag des Bewerbers kann sie auch an der Seminarschule stattfinden. 


Bestimmung der Betreuungslehrer

Die Betreuungslehrkräfte müssen die Lehrbefähigung für die Realschule und das betreffende Fach besitzen. Falls keine derartige Lehrkraft vorhanden ist, wird um Rücksprache gebeten.

Anrechnungsstunden

Grundlage: Aktuelles KMS zur Unterrichtsplanung

Stundenplan, Aufsichtsplan etc.  

  • keine Häufung von „negativen“ Stunden
  • 1 freier Tag (§18 ZALR Abs.6 Satz 4 und ASR 2.3.2.3)
  • 1 wöchentliche Besprechungsstunde mit dem Betreuungslehrer (ASR 1.5.3.4)
  • Abstimmung der Stundenpläne des/der Studienreferendars/in und der Betreuungslehrkraft zwecks gegenseitiger Besuchsmöglichkeit (ASR 1.5.3.4)
  • Studienreferendare sollen neben der Unterrichtserteilung auch den Unterricht anderer Lehrkräfte besuchen. Die Zahl der Hospitationsstunden richtet sich nach dem Einsatz im eigenverantwortlichen bzw. zusammenhängenden Unterricht. Der Gesamtumfang sollte zwi­schen 17 und 21 Wochenstunden betragen (ASR 1.5.2.2).
  • Zurückhaltender Einsatz bei Aufsichten


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LETZTER FERIENTAG: ANFANGSKONFERENZ

Dienstantritt

  • Meldung mit amtlichem Formular an die Seminarschule
  • Abrechnung der Dienstantrittsreise (Wohnort zum Einsatzort)  an das
    Landesamt für Finanzen
    Dienststelle Regensburg
    ZAST Trennungsgeld
    Referat 3R2
    Postfach 153
    94301 Straubing
    (Formular siehe www.lff.bayern.de > Formularcenter > Reisekosten > Formular Nr. R002)
  • Trennungsgeldantrag ebenfalls an das zuständige Landesamt für Finanzen in Straubing (s.o.)
  • Meldung des Stundenplans an die Seminarschule (mit Angabe der Besprechungsstunde mit der jeweiligen Betreuungslehrkraft sowie eventuell der Hospitationsstunden)

 

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1. WOCHE DES SCHULJAHRS 


Einweisung der Betreuungslehrkräfte
(ASR 1.5.3.1) in einer Dienstbesprechung


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BIS 01. DEZEMBER

ein unangemeldeter Unterrichtsbesuch bis 1. Dezember
(ASR 1.5.4.1)


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CA. 1. DEZEMBER

Dienstbesprechung mit den Betreuungslehrkräften

über den Ausbildungsstand der Studienreferendare/innen 


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IM SCHULJAHR 


Außerunterrichtliche Schulveranstaltungen

  • z. B. Lehr- und Studienfahrt. Über die Teilnahme entscheidet gemäß ASR der/die Leiter/in der Einsatzschule nach Rücksprache mit dem/der Seminarleiter/in.
  • Für die Mitwirkung an einem Schülerskikurs wird in der Regel nur für Referendare und Referendarinnen des Faches Sport eine Genehmigung erteilt.

Abrechnung der eigenverantwortlich gehaltenen Stunden

  • Formblatt an das für die Seminarschule zuständige Landesamt für Finanzen; Abrechnungszeitraum beachten
  • 10 Std. sind mit dem Gehalt abgegolten; jede Stunde ist aufzuführen. Ist eine Unterrichts­stunde aufgrund einer Schulveranstaltung entfallen, wurde aber vom/von der Studienrefe­rendar/in Aufsicht geführt (z. B. Begleitung der Klasse zu einer Dichterlesung), so zählt diese Stunde als gehalten. Dauert diese Dichterlesung auch während einer Freistunde des Studienreferendars an, so zählt trotzdem nur 1 Stunde.
  • Seminartage und Prüfungen zählen nicht!


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JANUAR 

Terminvereinbarung zwecks 3. Prüfungslehrprobe
Bekanntgabe des Termins der 3. Prüfungslehrprobe an den/die Studienreferendar/in
Evtl. Festlegung der Vorstunde zur 3. Prüfungslehrprobe


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ZWISCHENZEUGNIS 

Zwischenbericht am Ende des 1. Halbjahres über Erkrankung, Beurlaubung
(ASR 1.5.1.3)

  • Laut ASR ist der Seminarschule laufend über Fehltage zu berichten. Falls keine Auffälligkeiten auftreten, genügt der Seminarschule ein Zwischenbericht am Ende des 1. Halbjahres und ein Endbericht zum Abschluss des 2. Ausbildungsabschnittes.
  • Sobald die Gesamtfehldauer 10 Tage überschreitet, ist die Seminarschule umgehend zu benachrichtigen (ASR 1.5.1.3).


Nachweis über die erfolgten Unterrichtsbesuche im 2. Schulhalbjahr


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MÄRZ/APRIL/MAI 

3. Prüfungslehrprobe


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BIS 20. APRIL

Erstellung der Beobachtungen der Einsatzschule

(§ 22Abs.1 u. 2 LPO II; ASR 2.3.2.6)

  • Anberaumung einer Dienstbesprechung mit den Betreuungslehrkräften
  • Vorsorge treffen, falls der/die Studienreferendar/in bereits nach einem halben Jahr wieder abberufen wird.
  • Bei Wechsel der Einsatzschule bitte Beobachtungen mit beiliegendem Formblatt bis 1. März der Seminarschule zuleiten.


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BIS SCHULJAHRESENDE


ein weiterer unangemeldete Unterrichtsbesuch
(ASR 1.5.4.1).


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SCHULJAHRESENDE

  • Dienstbeendigungsanzeige (Landesamt für Finanzen / Seminarschule / zuständige Bezirksregierung)
  • Letzte Kassenanordnungen über Trennungsgeld an das zuständige Landesamt für Finanzen
  • Letzte Stundenabrechnung an das zuständige Landesamt für Finanzen
  • Erkrankung, Beurlaubung (ASR 1.5.1.3)
    Mitteilung der bis zum Ende des 2. Ausbildungsabschnittes angefallenen Fehltage aufgrund Erkrankung und Beurlaubung an die Seminarschule.
  • Nachweis über die erfolgten Unterrichtsbesuche im 2. Schulhalbjahr
  • Kassenanordnung der Dienstbeendigungsreise (2. Klasse Deutsche Bahn, Einsatzort zum Wohnort) an das für die Seminarschule zuständige Landesamt für Finanzen

2.4 Zuständigkeiten im Schriftverkehr

2.4.1 Reisekosten

2.4.1.1 Dienstantrittsreisen zum Dienstort (Aufnahme Vorbereitungsdienst)

Seminarschule in OBERBAYERN
Landesamt für Finanzen, AST RK, Alexandrastraße 3, 80538 München

Seminarschule in Restbayern
Landesamt für Finanzen, ZAST Ansbach, Postfach 612, 91511 Ansbach     

2.4.1.2 Dienstantrittsreisen/Dienstbeendigungsreisen (2. Ausbildungsabschnitt)

Seminarschule in MITTELFRANKEN
Landesamt für Finanzen, ZASt Weiden, Postfach 2753, 92617 Weiden    

Seminarschule in Restbayern
Landesamt für Finanzen, ZAST Straubing, Postfach 153, 94301 Straubing    

2.4.1.3 Fahrten anlässlich von Seminar- und Prüfungstagen

Seminarschule in OBERBAYERN
Landesamt für Finanzen, AST RK, Alexandrastraße 3, 80538 München    

Seminarschule in Restbayern
Landesamt für Finanzen, ZAST Ansbach, Postfach 612, 91511 Ansbach        




2.4.2 Trennungsgeld

Seminarschule in MITTELFRANKEN
Landesamt für Finanzen, ZASt Weiden, Postfach 2753, 92617 Weiden  

Seminarschule in Restbayern
Landesamt für Finanzen, ZAST Straubing, Postfach 153, 94301 Straubing  









2.4.3 Stundenabrechnung

Seminarschule in OBERBAYERN
Landesamt für Finanzen, Postfach 22 00 30, 80535 München        

Seminarschule in NIEDERBAYERN
Landesamt für Finanzen, Postfach 28 69, 84026 Landshut        

Seminarschule in der OBERPFALZ oder SCHWABEN
Landesamt für Finanzen, Postfach 11 02 09, 86027 Augsburg    

Seminarschule in FRANKEN
Landesamt für Finanzen, Postfach 52 09, 97002 Würzburg        





2.4.4 Beihilfe

Seminarschule in OBERBAYERN oder der OBERPFALZ
LfF, Bezügestelle Beihilfe, Postf. 100206, 93041 Regensburg        

Seminarschule in NIEDERBAYERN
LfF, Bezügestelle Beihilfe, Postf. 2769, 84011 Landshut        

Seminarschule in SCHWABEN
LfF, Bezügestelle Beihilfe, Postf. 110249, 86027 Augsburg        

Seminarschule in OBERFRANKEN
LfF, Bezügestelle Beihilfe, Postf. 100152, 95401 Bayreuth        

Seminarschule in MITTELFRANKEN
LfF, Bezügestelle Beihilfe, Postf. 1551, 91506 Ansbach        

Seminarschule in UNTERFRANKEN
LfF, Bezügestelle Beihilfe, Postf. 5209, 97002 Würzburg        





2.5 Dienstbesprechung mit den Betreuungslehrkräften

2.5.1 Dienstbesprechung am Anfang des Schuljahres

Möglichst in der ersten Woche des Schuljahres ruft die Schulleitung die Betreuungslehrkräfte zu einer Dienstbesprechung zusammen und weist sie in ihre Aufgabe ein. Die vorliegenden Handreichungen für die Betreuungslehrkräfte eignen sich gut als Grundlage für diese Dienstbesprechung und bedürfen nur der Kommentierung und Anpassung an die örtlichen Begebenheiten durch die Schulleitung.  

2.5.2 Dienstbesprechung Anfang Dezember

Hier wird es vorrangig um eine gegenseitige Information über den Leistungsstand des/der Studien­referendars/in gehen. Eventuell sind Maßnahmen zur Behebung von Problemen zu besprechen. Auf Grund dieser Besprechung sollten die Betreuungslehrkräfte den Seminarlehrkräften bei dem Informationsgespräch im Dezember detaillierte Auskunft geben können.  

2.5.3 Dienstbesprechung zur Erstellung der Beobachtung

In dieser Dienstbesprechung geben die Betreuungslehrkräften der Schulleitung ihre Eindrücke über den/die Studienreferendar/in weiter. Die Beobachtungen sind von der Schulleitung auf Grund ihrer eigenen und der Aufzeichnungen der Betreuungslehrkräfte zu verfassen.