2.2.3 Arbeiten im Laufe des Schuljahres

2.2.3.1 Erkrankungen / Befreiungen

siehe ASR 1.5.1.3

2.2.3.2 Unterrichtsbesuche durch die Leitung der Einsatzschule

a) § 18 ZALR

Der Leiter der Einsatzschule, der Betreuungslehrer (§ 12) und nach Möglichkeit auch einzelne Se­minarlehrer überzeugen sich durch Unterrichtsbesuche von den Fortschritten der Studienreferen­dare und beraten sie. Besuche der Seminarlehrer werden dem Leiter der Einsatzschule angekün­digt.

b) siehe ASR 1.5.4.1

2.2.3.3 Nachweis über Unterrichtsbesuche

siehe ASR 1.5.3.3

2.2.3.4 Teilnahme an außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen

siehe ASR 1.5.4.3

An normalen Lehr- und Studienfahrten sollen und können die Studienreferendare/innen nach Absprache mit der Seminarschule teilnehmen. An Schülerskikursen als Skilehrer/innen nur die Studienreferendare/innen mit dem Prüfungsfach Sport. In diesem Fall ist die Seminarschule und der Seminarlehrer zu kontaktie­ren, um mit ihnen den genauen Einsatz abzusprechen.  



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