2.2.3 Arbeiten im Laufe des Schuljahres
2.2.3.1 Erkrankungen / Befreiungen
siehe ASR 1.5.1.3
2.2.3.2 Unterrichtsbesuche durch die Leitung der Einsatzschule
a) § 18 ZALR
Der Leiter der Einsatzschule, der Betreuungslehrer (§ 12) und nach Möglichkeit auch einzelne Seminarlehrer überzeugen sich durch Unterrichtsbesuche von den Fortschritten der Studienreferendare und beraten sie. Besuche der Seminarlehrer werden dem Leiter der Einsatzschule angekündigt.
b) siehe ASR 1.5.4.1
2.2.3.3 Nachweis über Unterrichtsbesuche
siehe ASR 1.5.3.3
2.2.3.4 Teilnahme an außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen
siehe ASR 1.5.4.3
An normalen Lehr- und Studienfahrten sollen und können die Studienreferendare/innen nach Absprache mit der Seminarschule teilnehmen. An Schülerskikursen als Skilehrer/innen nur die Studienreferendare/innen mit dem Prüfungsfach Sport. In diesem Fall ist die Seminarschule und der Seminarlehrer zu kontaktieren, um mit ihnen den genauen Einsatz abzusprechen.