2.2.4 Dritte Prüfungslehrprobe

2.2.4.1 Festlegung der Prüfungskommission

siehe ASR 3.1.4.4

2.2.4.2 Verfahren bei der Abwicklung

siehe ASR 3.1.4.4

2.2.4.3 Mitwirkung der Betreuungslehrkraft

siehe ASR 3.1.4.3

2.2.4.4 Besprechung der Prüfungslehrprobe

siehe ASR 3.1.4.5

2.2.4.5 Vorstundenregelung

siehe ASR 3.1.1.5

2.2.4.6 Experimentierfächer

siehe ASR 3.1.1.6

2.2.4.7 Notenfindung und Bekanntgabe

siehe ASR 3.1.1.13

Sollte der Einsatzschulleiter mit dem/der Studienreferendar/in die Stunde besprechen, so ist unbedingt darauf zu achten, dass er dabei nicht die Note begründet.

2.2.4.8 Unterrichtstätigkeit am Tag der Prüfungslehrprobe

siehe ASR 3.1.1.12

Aus den verschiedensten Gründen empfiehlt es sich, den/die Studienreferendar/in am Tag der Prü­fungslehrprobe vom Unterricht freizustellen.  

2.2.4.9 Niederschrift der Prüfungslehrprobe

siehe ASR 3.1.1.15

2.2.4.10 Ablauf der 3. Prüfungslehrprobe

  1. Staatsministerium bestimmt die prüfende Seminarschule

  2. Seminarschule vereinbart mit der Einsatzschule den Termin der Prüfungslehrprobe (Datum, Zeit)

  3. Bekanntgabe des Termins der 3. Prüfungslehrprobe an den/die Studienreferendar/in

  4. Evtl. Festlegung der Vorstunde zur 3. Prüfungslehrprobe mit der Stammschule des/der Studienreferendars/in

  5. Betreuungslehrer ist bei der Vorstunde anwesend

  6. Vor Beginn der Lehrprobe:
    - Prüfungsvorsitzende/r fragt Referendar/-in nach der Gesundheit
    - Evtl. Information der Klasse über die Prüfungszeit
    - Ggf. Vorstellung der auswärtige Prüfer/innen
    - Ggf. Appell an die Klasse für aktive Mitarbeit und Wunsch nach einer schönen Stunde

  7. Prüfungslehrprobe:

    Besprechung der Prüfungskommission
    - Reihenfolge der Beiträge (ohne Notenbezug!):
       a) Fachseminarlehrkraft
       b) Betreuungslehrer
       c) Einsatzschulleiter/in
       d) Vorsitzender/in
    - zuerst wesentliche Gesichtspunkte mit Bezug auf Unterrichtsverlauf
    - Betreuungslehrkraft verlässt den Besprechungsraum
    - in einer zweiten Runde den Notenvorschlag einbringen

    Stellungnahme des Referendars
    - zuerst drei weitere formale Fragen des/der Vorsitzenden:
    a) Prüfungsvorsitzende/r fragt Studienreferendar/in nach der Gesundheit
    b) „Haben Sie formale Einwendungen gegen die Wertung der Prüfungslehrprobe, z. B. Thema und Termin der PLP rechtzeitig erhalten?
    c) „Hatten Sie die Möglichkeit der Vorstunde?“
    - dann: „Sie können jetzt zur Prüfungslehrprobe Stellung nehmen, wenn Sie das möchten.“
    - Ggf. Nachfragen der Prüfungskommission
    - Studienreferendar/-in verlässt den Raum

  8. Erneute Besprechung der Prüfungskommission und endgültige Festlegung der Note

  9. Bekanntgabe der Note:
    - Vorsitzende/r: „Sie wissen, dass wir Ihnen nur die Note bekannt geben können, sie aber nicht begründen dürfen.
    - Bekanntgabe der Note

  10. Evtl. Stellungnahme der Seminarlehrkraft in einem anderen Raum 



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