2. Schulleitung
2.3 Chronologische Checkliste
MITTE MAI
Beantragung von Einsatzreferendaren mit der vorläufigen Unterrichtsübersicht
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MITTE AUGUST
Einsehen der Einsatzzuweisungen im BRN
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ENDE DER SOMMERFERIEN
Einarbeitung von Studienreferendare in die Unterrichtsübersicht
siehe § 19 ZALR, ASR 2.3.2.3
- Stundenanzahl: siehe Zuweisungsanordnung
- keine Klassenleitung
- In jedem Prüfungsfach und evtl. im Ergänzungsfach bzw. in jedem Teilfach (z. B. Ku/W/TZ) mit wenigstens 3 Wochenstunden Pflichtunterricht, in Ausnahmefällen auch in einem Fach in Form von zusammenhängendem Unterricht, der allerdings nicht vergütet werden kann.
- nicht mehr als 2 Klassen in Deutsch (auch bei Parallelklassen)
- nicht mehr als 4 Klassen in Physik und Chemie aus höchstens zwei unterschiedlichen Jahrgangsstufen und Wahlpflichtfächergruppen
- jährliche Datenerhebung: siehe ASR 1.5.4.2
Zusatzausbildung in Informationstechnologie
- Mit bestandener Klausur des Aufbaukurses kann im ersten HJ an der Einsatzschule im Fach Informationstechnologie hospitiert werden.
- auch Unterrichtsversuche bis hin zu zusammenhängendem Unterricht sind möglich.
- Die Zusatzausbildung im Fach Informationstechnologie wird mit einer Prüfungslehrprobe am Ende des dritten Halbjahres abgeschlossen. Diese wird in der Regel an der Einsatzschule abgehalten. Auf Antrag des Bewerbers kann sie auch an der Seminarschule stattfinden.
Bestimmung der Betreuungslehrer
Die Betreuungslehrkräfte müssen die Lehrbefähigung für die Realschule und das betreffende Fach besitzen. Falls keine derartige Lehrkraft vorhanden ist, wird um Rücksprache gebeten.
Anrechnungsstunden
Grundlage: Aktuelles KMS zur Unterrichtsplanung
Stundenplan, Aufsichtsplan etc.
- keine Häufung von „negativen“ Stunden
- 1 freier Tag (§18 ZALR Abs.6 Satz 4 und ASR 2.3.2.3)
- 1 wöchentliche Besprechungsstunde mit dem Betreuungslehrer (ASR 1.5.3.4)
- Abstimmung der Stundenpläne des/der Studienreferendars/in und der Betreuungslehrkraft zwecks gegenseitiger Besuchsmöglichkeit (ASR 1.5.3.4)
- Studienreferendare sollen neben der Unterrichtserteilung auch den Unterricht anderer Lehrkräfte besuchen. Die Zahl der Hospitationsstunden richtet sich nach dem Einsatz im eigenverantwortlichen bzw. zusammenhängenden Unterricht. Der Gesamtumfang sollte zwischen 17 und 21 Wochenstunden betragen (ASR 1.5.2.2).
- Zurückhaltender Einsatz bei Aufsichten
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LETZTER FERIENTAG: ANFANGSKONFERENZ
Dienstantritt
- Meldung mit amtlichem Formular an die Seminarschule
- Abrechnung der Dienstantrittsreise (Wohnort zum Einsatzort) an das
Landesamt für Finanzen
Dienststelle Regensburg
ZAST Trennungsgeld
Referat 3R2
Postfach 153
94301 Straubing
(Formular siehe www.lff.bayern.de > Formularcenter > Reisekosten > Formular Nr. R002)
- Trennungsgeldantrag ebenfalls an das zuständige Landesamt für Finanzen in Straubing (s.o.)
- Meldung des Stundenplans an die Seminarschule (mit Angabe der Besprechungsstunde mit der jeweiligen Betreuungslehrkraft sowie eventuell der Hospitationsstunden)
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1. WOCHE DES SCHULJAHRS
Einweisung der Betreuungslehrkräfte (ASR 1.5.3.1) in einer Dienstbesprechung
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BIS 01. DEZEMBER
ein unangemeldeter Unterrichtsbesuch bis 1. Dezember (ASR 1.5.4.1)
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CA. 1. DEZEMBER
Dienstbesprechung mit den Betreuungslehrkräften
über den Ausbildungsstand der Studienreferendare/innen
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IM SCHULJAHR
Außerunterrichtliche Schulveranstaltungen
- z. B. Lehr- und Studienfahrt. Über die Teilnahme entscheidet gemäß ASR der/die Leiter/in der Einsatzschule nach Rücksprache mit dem/der Seminarleiter/in.
- Für die Mitwirkung an einem Schülerskikurs wird in der Regel nur für Referendare und Referendarinnen des Faches Sport eine Genehmigung erteilt.
Abrechnung der eigenverantwortlich gehaltenen Stunden
- Formblatt an das für die Seminarschule zuständige Landesamt für Finanzen; Abrechnungszeitraum beachten
- 10 Std. sind mit dem Gehalt abgegolten; jede Stunde ist aufzuführen. Ist eine Unterrichtsstunde aufgrund einer Schulveranstaltung entfallen, wurde aber vom/von der Studienreferendar/in Aufsicht geführt (z. B. Begleitung der Klasse zu einer Dichterlesung), so zählt diese Stunde als gehalten. Dauert diese Dichterlesung auch während einer Freistunde des Studienreferendars an, so zählt trotzdem nur 1 Stunde.
- Seminartage und Prüfungen zählen nicht!
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JANUAR
Terminvereinbarung zwecks 3. Prüfungslehrprobe
Bekanntgabe des Termins der 3. Prüfungslehrprobe an den/die Studienreferendar/in
Evtl. Festlegung der Vorstunde zur 3. Prüfungslehrprobe
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ZWISCHENZEUGNIS
Zwischenbericht am Ende des 1. Halbjahres über Erkrankung, Beurlaubung (ASR 1.5.1.3)
- Laut ASR ist der Seminarschule laufend über Fehltage zu berichten. Falls keine Auffälligkeiten auftreten, genügt der Seminarschule ein Zwischenbericht am Ende des 1. Halbjahres und ein Endbericht zum Abschluss des 2. Ausbildungsabschnittes.
- Sobald die Gesamtfehldauer 10 Tage überschreitet, ist die Seminarschule umgehend zu benachrichtigen (ASR 1.5.1.3).
Nachweis über die erfolgten Unterrichtsbesuche im 2. Schulhalbjahr
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MÄRZ/APRIL/MAI
3. Prüfungslehrprobe
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BIS 20. APRIL
Erstellung der Beobachtungen der Einsatzschule
(§ 22Abs.1 u. 2 LPO II; ASR 2.3.2.6)
- Anberaumung einer Dienstbesprechung mit den Betreuungslehrkräften
- Vorsorge treffen, falls der/die Studienreferendar/in bereits nach einem halben Jahr wieder abberufen wird.
- Bei Wechsel der Einsatzschule bitte Beobachtungen mit beiliegendem Formblatt bis 1. März der Seminarschule zuleiten.
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BIS SCHULJAHRESENDE
ein weiterer unangemeldete Unterrichtsbesuch (ASR 1.5.4.1).
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SCHULJAHRESENDE
- Dienstbeendigungsanzeige (Landesamt für Finanzen / Seminarschule / zuständige Bezirksregierung)
- Letzte Kassenanordnungen über Trennungsgeld an das zuständige Landesamt für Finanzen
- Letzte Stundenabrechnung an das zuständige Landesamt für Finanzen
- Erkrankung, Beurlaubung (ASR 1.5.1.3)
Mitteilung der bis zum Ende des 2. Ausbildungsabschnittes angefallenen Fehltage aufgrund Erkrankung und Beurlaubung an die Seminarschule. - Nachweis über die erfolgten Unterrichtsbesuche im 2. Schulhalbjahr
- Kassenanordnung der Dienstbeendigungsreise (2. Klasse Deutsche Bahn, Einsatzort zum Wohnort) an das für die Seminarschule zuständige Landesamt für Finanzen