Aufnahme-Check: Kann mein Kind an die Realschule übertreten?

 

Der Probeunterricht ist nicht bestanden. Ihr Kind ist jedoch für die Realschule nur „bedingt geeignet".

Nach §2 Abs. 4 der Realschulordnung (RSO) können die Erziehungsberechtigten die Aufnahme in die Realschule beantragen. (In diesem Fall gilt der Elternwille - Ein Übertritt ist dann möglich).

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