1.1 Begriffsklärungen

1.1.3 Formen der Betreuung

Präsenz

Sie sollten als betreuende Lehrkraft grundsätzlich ansprechbar sein. Es genügt nicht zu warten, bis Sie der/die Einsatzreferendar/in „einmal braucht“. Dazu gehört eigenes Aktivsein und das Zugehen auf den/die zu Betreuende/n. Besonders am Beginn ist es auch Ihre Aufgabe, Ängste zu nehmen und Vertrauen zu wecken. Es bewährt sich, eine professionelle Distanz zu wahren.

Integration

Die Studienreferendare/innen kennen am Anfang die banalen Dinge und Regularien der jeweiligen Einsatzschule nicht. Die Integration gelingt dann besonders gut, wenn sie mit bestimmten Schulregeln unterrichtli­cher oder organisatorischer Art konsequent vertraut gemacht werden. Die daraus resultierenden Handlungsmaßstäbe müssen die Studienrefe­rendare/innen frühzeitig erfahren, um mit allen Kolleginnen und Kollegen an einem Strang zu ziehen. Sie als Beratungslehrkraft sind Türöffner, vermitteln die ersten Kontakte zu allen Fachkollegen, appellieren an deren Mitverantwortung bei der kollegialen Begleitung und vermindern so Ressentiments.

Regelmäßige Besprechungen

Betreuung braucht Zeit. Dazu müssen bestimmte Strukturen grundge­legt werden. In den jeweiligen Stundenplänen festgelegte regelmäßige Besprechungsstunden bieten dazu die besten Voraussetzungen. Sollten diese gemeinsamen Stunden nicht gesetzt sein, muss sie die Schullei­tung ermöglichen. Wenn dies im Ausnahmefall nicht möglich ist, so le­gen Betreuungslehrkraft und Einsatzreferendar einen Termin nach Un­terrichtsende fest. Primärer Zweck des Einsatzjahres ist der Zugewinn an Unterrichtspra­xis, die elementar den qualifizierten kollegialen Austausch mit Ihnen braucht.

Weitergabe von Materialien

Sie als erfahrene Lehrkraft haben schon diverse Zugänge zu unterricht­lichen Inhalten erprobt, wissen um ihre Stärken und Schwächen und unterhalten ein großes „Archiv“ mit Materialien, Ideen und Medien. Der Einsatzreferendar profitiert am meisten, wenn Sie Ihre Unterrichtskon­zepte und Materialien mit ihm teilen. „Fertige“ Stundenverläufe sind hierbei wenig hilfreich.

Unterrichtsbesuche und Nachbesprechung

Drei Unterrichtsbesuche pro Halbjahr sind verpflichtend, in schwierigeren Fällen sollte diese Zahl auch erhöht werden. Noch vor dem 1. Dezember erfolgt eine zweite Hospitation, wenn möglich in einer anderen Klasse und nun vielleicht auch schon unangekündigt. Der dritte Besuch muss noch vor dem Halbjahreszeugnis erfolgen. Auch im 2. Halbjahr müssen die beiden ersten Hospitationen frühzeitig abgehalten werden, um in die schriftlichen Beobachtungen einfließen zu können (also bis ca. Ende März). Alle Unterrichtshospitationen werden dokumentiert und nachbespro­chen.

Vorbesprechung von Unterrichtsstunden

Sind Sie grundsätzlich offen, mit dem/der Studienreferendar/in Konzepte zu besprechen. Es ist aber nicht Ihre Aufgabe, Unterrichtsstunden zu planen. Regelmäßige Vorbesprechungen müssen nicht stattfinden. Der/Die Studienreferendar/in soll angehalten werden, immer über den Bildungsgehalt, den Praxisbezug und den Wert der einzelnen Stunde zu reflektieren.  

Hospitationen

Die Betreuungslehrkraft bietet dem/der Einsatzreferendar/in immer wie­der an, in ihren Stunden zu hospitieren. Sie schlägt sogar ganz be­stimmte Stunden vor, in denen der/die angehende Kollege/in neue Im­pulse bekommen kann. Auch Hospitationen bei anderen Fachkolle­gen/innen oder anderen Einsatzreferendaren/innen sind wünschens­wert.

Vorbesprechung zu Leistungsnachweisen

Entsprechend frühzeitig legt der/die Studienreferendar/in seine Planung für große und kleine Leistungsnachweise der Betreuungslehrkraft vor. Diese geht auf Wesentliches ein und wird gerade anfangs auch die endgültige Version vorab überprüfen.

Nachkorrektur von Leistungsnachweisen

Stichprobenartig sollte auf jeden Fall am Beginn des 2. Ausbildungsjah­res jede schriftliche Leistungserhebung vor Rückgabe an die Schüler kontrolliert werden. Je nach Ausbildungsstand des/der Einsatzreferen­dars/in wird sich diese Arbeit verringern. Die Gleichbehandlung aller Schüler/innen muss auch in den Unterrichten der Studienreferen­dare/innen gewährleistet sein.

Nachbesprechung zu Leistungsnachweisen

Es ist weiterhin unbedingt nötig, im Nachgang aus der Planung, Ges­taltung und Korrektur von Leistungsnachweisen Lehren zu ziehen. Hier kann der/die erfahrene Kollege/in dem/der Studienreferendar/in wert­volle/r Ratgeber/in sein.

Vorbereitung von Experimenten

In den Fächern Biologie, Chemie und Physik müssen auch Übungen angeboten werden. Der/Die Studienreferendar/in muss die Möglichkeit haben, Lehrer- und Schülerversuche im Vorfeld auszuprobieren. Bei gefährlichen Experimenten oder auf Nachfrage sollte auch die Betreu­ungslehrkraft anwesend sein.

Aufsicht bei außerschulischen Lernorten

Zeitgemäßer Unterricht bezieht außerschulische Lernorte ein. Diese Möglichkeit sollte auch Studienreferendaren/innen offenstehen. Darüber hinaus sollten sie an Exkursionen ihrer Betreuungslehrkräfte oder ande­rer Fachkollegen/innen teilnehmen können.

Projektarbeit

Die Verbindung von Theorie und Praxis ist ein Wesensmerkmal der Re­alschule, Projektarbeit deshalb eine an der Wirklichkeit orientierte Unter­richtsform. Studienreferendare/innen können als Experten dieser Unter­richtsform in ihren künftigen Kollegien wirken. 

Projektpräsentation

Wie jede Lehrkraft sollen Einsatzreferendare/innen in Klassen der 9. Jahrgangsstufe die Verfahren der Projektpräsentation erfolgreich um­setzen können.

Beteiligung an Schulveranstaltungen

Die Beteiligung an Schulveranstaltungen gehört zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte. Das Engagement für die Schulgemeinschaft und die Präsenz in ihr ist auch ein Bewertungsmerkmal für alle Lehrkräfte, Stu­dienreferendare/innen wie Betreuende.         



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