1.1 Begriffsklärungen
1.1.3 Formen der Betreuung
Präsenz
Sie sollten als betreuende Lehrkraft grundsätzlich ansprechbar sein. Es genügt nicht zu warten, bis Sie der/die Einsatzreferendar/in „einmal braucht“. Dazu gehört eigenes Aktivsein und das Zugehen auf den/die zu Betreuende/n. Besonders am Beginn ist es auch Ihre Aufgabe, Ängste zu nehmen und Vertrauen zu wecken. Es bewährt sich, eine professionelle Distanz zu wahren.
Integration
Die Studienreferendare/innen kennen am Anfang die banalen Dinge und Regularien der jeweiligen Einsatzschule nicht. Die Integration gelingt dann besonders gut, wenn sie mit bestimmten Schulregeln unterrichtlicher oder organisatorischer Art konsequent vertraut gemacht werden. Die daraus resultierenden Handlungsmaßstäbe müssen die Studienreferendare/innen frühzeitig erfahren, um mit allen Kolleginnen und Kollegen an einem Strang zu ziehen. Sie als Beratungslehrkraft sind Türöffner, vermitteln die ersten Kontakte zu allen Fachkollegen, appellieren an deren Mitverantwortung bei der kollegialen Begleitung und vermindern so Ressentiments.
Regelmäßige Besprechungen
Betreuung braucht Zeit. Dazu müssen bestimmte Strukturen grundgelegt werden. In den jeweiligen Stundenplänen festgelegte regelmäßige Besprechungsstunden bieten dazu die besten Voraussetzungen. Sollten diese gemeinsamen Stunden nicht gesetzt sein, muss sie die Schulleitung ermöglichen. Wenn dies im Ausnahmefall nicht möglich ist, so legen Betreuungslehrkraft und Einsatzreferendar einen Termin nach Unterrichtsende fest. Primärer Zweck des Einsatzjahres ist der Zugewinn an Unterrichtspraxis, die elementar den qualifizierten kollegialen Austausch mit Ihnen braucht.
Weitergabe von Materialien
Sie als erfahrene Lehrkraft haben schon diverse Zugänge zu unterrichtlichen Inhalten erprobt, wissen um ihre Stärken und Schwächen und unterhalten ein großes „Archiv“ mit Materialien, Ideen und Medien. Der Einsatzreferendar profitiert am meisten, wenn Sie Ihre Unterrichtskonzepte und Materialien mit ihm teilen. „Fertige“ Stundenverläufe sind hierbei wenig hilfreich.
Unterrichtsbesuche und Nachbesprechung
Drei Unterrichtsbesuche pro Halbjahr sind verpflichtend, in schwierigeren Fällen sollte diese Zahl auch erhöht werden. Noch vor dem 1. Dezember erfolgt eine zweite Hospitation, wenn möglich in einer anderen Klasse und nun vielleicht auch schon unangekündigt. Der dritte Besuch muss noch vor dem Halbjahreszeugnis erfolgen. Auch im 2. Halbjahr müssen die beiden ersten Hospitationen frühzeitig abgehalten werden, um in die schriftlichen Beobachtungen einfließen zu können (also bis ca. Ende März). Alle Unterrichtshospitationen werden dokumentiert und nachbesprochen.
Vorbesprechung von Unterrichtsstunden
Sind Sie grundsätzlich offen, mit dem/der Studienreferendar/in Konzepte zu besprechen. Es ist aber nicht Ihre Aufgabe, Unterrichtsstunden zu planen. Regelmäßige Vorbesprechungen müssen nicht stattfinden. Der/Die Studienreferendar/in soll angehalten werden, immer über den Bildungsgehalt, den Praxisbezug und den Wert der einzelnen Stunde zu reflektieren.
Hospitationen
Die Betreuungslehrkraft bietet dem/der Einsatzreferendar/in immer wieder an, in ihren Stunden zu hospitieren. Sie schlägt sogar ganz bestimmte Stunden vor, in denen der/die angehende Kollege/in neue Impulse bekommen kann. Auch Hospitationen bei anderen Fachkollegen/innen oder anderen Einsatzreferendaren/innen sind wünschenswert.
Vorbesprechung zu Leistungsnachweisen
Entsprechend frühzeitig legt der/die Studienreferendar/in seine Planung für große und kleine Leistungsnachweise der Betreuungslehrkraft vor. Diese geht auf Wesentliches ein und wird gerade anfangs auch die endgültige Version vorab überprüfen.
Nachkorrektur von Leistungsnachweisen
Stichprobenartig sollte auf jeden Fall am Beginn des 2. Ausbildungsjahres jede schriftliche Leistungserhebung vor Rückgabe an die Schüler kontrolliert werden. Je nach Ausbildungsstand des/der Einsatzreferendars/in wird sich diese Arbeit verringern. Die Gleichbehandlung aller Schüler/innen muss auch in den Unterrichten der Studienreferendare/innen gewährleistet sein.
Nachbesprechung zu Leistungsnachweisen
Es ist weiterhin unbedingt nötig, im Nachgang aus der Planung, Gestaltung und Korrektur von Leistungsnachweisen Lehren zu ziehen. Hier kann der/die erfahrene Kollege/in dem/der Studienreferendar/in wertvolle/r Ratgeber/in sein.
Vorbereitung von Experimenten
In den Fächern Biologie, Chemie und Physik müssen auch Übungen angeboten werden. Der/Die Studienreferendar/in muss die Möglichkeit haben, Lehrer- und Schülerversuche im Vorfeld auszuprobieren. Bei gefährlichen Experimenten oder auf Nachfrage sollte auch die Betreuungslehrkraft anwesend sein.
Aufsicht bei außerschulischen Lernorten
Zeitgemäßer Unterricht bezieht außerschulische Lernorte ein. Diese Möglichkeit sollte auch Studienreferendaren/innen offenstehen. Darüber hinaus sollten sie an Exkursionen ihrer Betreuungslehrkräfte oder anderer Fachkollegen/innen teilnehmen können.
Projektarbeit
Die Verbindung von Theorie und Praxis ist ein Wesensmerkmal der Realschule, Projektarbeit deshalb eine an der Wirklichkeit orientierte Unterrichtsform. Studienreferendare/innen können als Experten dieser Unterrichtsform in ihren künftigen Kollegien wirken.
Projektpräsentation
Wie jede Lehrkraft sollen Einsatzreferendare/innen in Klassen der 9. Jahrgangsstufe die Verfahren der Projektpräsentation erfolgreich umsetzen können.
Beteiligung an Schulveranstaltungen
Die Beteiligung an Schulveranstaltungen gehört zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte. Das Engagement für die Schulgemeinschaft und die Präsenz in ihr ist auch ein Bewertungsmerkmal für alle Lehrkräfte, Studienreferendare/innen wie Betreuende.