1.1.1 Übersicht über die Vorschriften
1.1.1.1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Es gilt gegenwärtig die Fassung der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2238-1-K) vom 12. Dezember 1995 in der derzeit gültigen Fassung. Die sechs Abschnitte umfassen allgemeine Feststellungen, Aussagen zum Studium für die einzelnen Lehrämter, zur Fortbildung und zur Ausübung der Lehrämter sowie Sondervorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen.
1.1.1.2 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
Den aktuellen Stand der LPO I enthält die Bekanntmachung in der Fassung vom 13. März 2008 (GVBl 2008, S. 180). Die LPO I regelt in vier Teilen die Organisation und das Verfahren der Ersten Staatsprüfung, die Studien- und Prüfungsinhalte der einzelnen Fächer sowie die Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des BayLBG abgelegten Ersten Staatsprüfungen und enthält Übergangs- und Schlussbestimmungen.
1.1.1.3 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
Diese Verordnung in der Fassung vom 29. September 1992 (GVBl 21/1992), zuletzt geändert am 4. August 2007, regelt die Organisation und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung, die Prüfungsleistungen im Einzelnen sowie die Feststellung des Prüfungsergebnisses. Außerdem enthält sie besondere Bestimmungen zur Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach sowie zur Anerkennungsregelung für außerhalb des BayLBG erworbene Lehramtsbefähigungen.
1.1.1.4 Zulassungs- und Ausbildungsordnung (ZALR)
Die geltende Fassung ist in der Bekanntmachung vom 31. August 1995 enthalten (GVBl 22/1995), zuletzt geändert am 4. August 2004 (GVBl S. 577). Die Verordnung enthält in 24 Paragraphen grundsätzliche Festlegungen über den Vorbereitungsdienst, die Notenbildung, das Ausbildungspersonal und Inhalte der Ausbildung sowie die damit zusammenhängenden Einzelfragen.
1.1.1.5 Anweisung zum Studienseminar an Realschulen (ASR)
Die jeweils aktuelle ASR können Sie über das BRN (www.realschule.bayern.de) einsehen und komplett ausdrucken. Die ASR ist die wichtigste Grundlage für die Seminartätigkeit und für die Einsatzschulen vor Ort.
1.1.1.6 Ausbildungsplan
Die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Grundlagen für ihren künftigen Beruf haben die Studienreferendare während des Studiums an der Universität erworben. Im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen werden sie an die Unterrichtspraxis herangeführt und zu eigenständigem Unterrichten und Erziehen befähigt. Unter der Anleitung erfahrener Seminar- und Betreuungslehrkräfte erwerben sie die dafür erforderlichen Kompetenzen und Haltungen, abgestimmt und ausgerichtet auf das spezifische Profil der Schulart Realschule, das im jeweils geltenden Lehrplan dargestellt ist. Darin werden der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Realschule beschrieben, ebenso die besonderen Anforderungen an Unterricht und Schulleben. Auf dieser Grundlage soll der vorliegende Ausbildungsplan eine gemeinsam zu tragende Vorstellung vom Lehramt an der Realschule sichern und in der Erziehungsarbeit, in der Konzeption von Unterricht und in den Bemühungen um eine kontinuierliche Schulentwicklung Einheitlichkeit dort gewährleisten, wo sie erforderlich ist.